Unfallchirurgen haben durch ihre Stellung als Durchgangsärzte (D-Ärzte) der gesetzlichen Unfallversicherung eine besondere Vertragsbeziehung außerhalb der üblichen KV-Kollektivverträge. Darüber hinaus bieten Selektivverträge mit GKV-Kassen weitere Einkommenspotenziale.
Das Wichtigste in Kürze
- Durchgangsarzt-Verfahren der DGUV sind keine klassischen Selektivverträge, folgen aber ähnlicher Logik mit eigenem Honorarsystem.
- GKV-Selektivverträge für strukturierte Nachsorge nach Knieoperation oder Frakturversorgung gewinnen an Bedeutung.
- Mehraufwand durch Dokumentation muss gegen Zusatzhonorar abgewogen werden.
Selektivverträge speziell für Unfallchirurgen
Unfallchirurgen, die als Durchgangsärzte zugelassen sind, rechnen Berufsunfallbehandlungen direkt mit den zuständigen Berufsgenossenschaften über das DGUV-Honorarsystem ab. Dieses System bietet oft höhere Honorare als die GKV-Kollektivvergütung: Einzelleistungen wie eine Frakturversorgung werden im BG-System bis zu 30 bis 40 Prozent höher vergütet als im EBM. Der Anteil der BG-Patienten am Praxisumsatz beträgt bei vollausgelasteten D-Arzt-Praxen häufig 25 bis 40 Prozent.
Zusätzlich bieten GKV-Selektivverträge Unfallchirurgen Einkommenspotenzial: Versorgungsverträge für postoperative Nachsorge nach Hüft- oder Kniegelenksoperationen, strukturierte Fraktur-Nachsorgeprogramme oder ambulante Operationsvereinbarungen können Zusatzhonorare von 20 bis 50 Prozent über dem Kollektivvertrag erzeugen. Voraussetzung ist die Bereitschaft zur strukturierten Dokumentation und zu einer höheren Berichtspflicht gegenüber der Kasse.
Worauf Unfallchirurgen besonders achten sollten
Bei Selektivverträgen mit GKV-Kassen sollten Unfallchirurgen die Mindestfallzahl prüfen: Kassen verlangen häufig eine Mindestzahl von Fällen pro Quartal, um die Vertragsteilnahme wirtschaftlich zu rechtfertigen. Wer die Fallzahl nicht erreicht, zahlt Dokumentationsaufwand ohne entsprechendes Honorar. Ärzteversichert empfiehlt, die Haftpflichtdeckung bei Erweiterung des Leistungsspektrums durch Selektivvertragsleistungen zu überprüfen.
Typische Fehler bei Unfallchirurgen
Ein häufiger Fehler ist der Einstieg in mehrere Selektivverträge gleichzeitig ohne ausreichend Personal für die Dokumentation. Die Qualitätsberichte und Abrechnungsunterlagen, die Kassen einfordern, binden erhebliche Verwaltungskapazitäten. Auch das Versäumnis, Vertragsklauseln zu Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten sorgfältig zu prüfen, kann zu unerwünschter langfristiger Bindung führen.
Fazit
Selektivverträge sind für Unfallchirurgen eine interessante Einkommensergänzung, die aber sorgfältige Kalkulation von Aufwand und Ertrag voraussetzt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- DGUV – Durchgangsarztverfahren und Honorare
- GKV-Spitzenverband – Selektivvertragsmodelle
- KBV – Vertragsmodelle und Abrechnung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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