Selektivverträge bieten urologisch tätigen Ärzten die Möglichkeit, bestimmte Leistungen außerhalb der kollektivvertraglichen Regelversorgung nach § 73b oder § 140a SGB V gesondert und oft besser vergütet zu erbringen. Besonders in der Onkologie und im Bereich der roboterassistierten Urologie gibt es interessante Vertragsmöglichkeiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Urologen können über Selektivverträge nach § 73b (HzV), § 140a (IV) oder § 73c SGB V gesonderte Vergütungsvereinbarungen mit Krankenkassen treffen.
- Besonders onkologische Behandlungspfade (Prostatakarzinom, Harnblasenkarzinom) und roboterassistierte Operationen werden in Selektivverträgen besser vergütet als im Kollektivvertrag.
- Die Teilnahme an einem Selektivvertrag setzt in der Regel eine Zusatzqualifikation oder Zertifizierung voraus.
Selektivverträge speziell für Urologen
Urologische Selektivverträge sind in Deutschland noch vergleichsweise jung, gewinnen aber stetig an Bedeutung. Die größte praktische Relevanz haben Verträge zur integrierten Versorgung nach § 140a SGB V im Bereich der urologischen Onkologie: Einige Krankenkassen haben spezifische Versorgungsprogramme für Prostatakarzinom-Patienten aufgelegt, die eine strukturierte interdisziplinäre Versorgungskette vom Urologen über die Strahlentherapie bis zur Nachsorge abdecken. Urologen, die an solchen Verträgen teilnehmen, erhalten Fallpauschalen von 300 bis 800 Euro über dem KV-Kollektivvertragsniveau.
Für urologisch tätige Ärzte an zertifizierten Prostatakarzinom-Zentren (nach DKG-Anforderungen) bestehen Möglichkeiten, über Selektivverträge die Zentrumsleistungen gesondert abzurechnen. Die Zertifizierung selbst erfordert Strukturqualitätsnachweise (Mindestfallzahlen, interdisziplinäre Tumorkonferenzen), die in der Praxisplanung berücksichtigt werden müssen.
Worauf Urologen besonders achten sollten
Urologen sollten bei Selektivverträgen die Dokumentations- und Qualitätsanforderungen sorgfältig prüfen. Viele Verträge verlangen umfangreiche Reporting-Pflichten gegenüber den Kassen, die erheblichen administrativen Aufwand bedeuten. Ärzteversichert empfiehlt, die zusätzlichen Verwaltungskosten bei der Kalkulation der Nettovorteile eines Selektivvertrags zu berücksichtigen; nicht jeder gut klingende Selektivvertrag ist tatsächlich wirtschaftlich vorteilhaft.
Typische Fehler bei Urologen
Ein häufiger Fehler ist die Teilnahme an mehreren Selektivverträgen ohne ausreichende Kapazitäten. Wenn die Qualitäts- und Dokumentationspflichten mehrerer Verträge parallel erfüllt werden müssen, steigt die Verwaltungslast exponentiell. Besser ist eine gezielte Auswahl weniger, aber gut passender Verträge mit klarem wirtschaftlichem Vorteil.
Fazit
Selektivverträge bieten Urologen in der onkologischen Versorgung und bei spezialisierten Therapieverfahren attraktive Zusatzvergütungen, erfordern aber sorgfältige Prüfung von Qualitätsanforderungen und Verwaltungsaufwand. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GKV-Spitzenverband – Selektivverträge § 73b und § 140a
- Gesetze im Internet – SGB V Selektivvertragsrecht
- KBV – Integrierte Versorgung und Selektivverträge
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →