Notfallmediziner sind in Deutschland überwiegend angestellt, viele jedoch zusätzlich als freie Mitarbeiter im Rettungsdienst oder in Notaufnahmen tätig. Diese Kombination aus Anstellung und selbstständiger Tätigkeit eröffnet besondere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die konsequent genutzt werden sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Notfallmediziner im Rettungsdienst können Fortbildungskosten (ACLS, ATLS, Notarztfortbildungen) als Werbungskosten oder Betriebsausgaben vollständig absetzen.
  • Notarzthonorare aus freiberuflicher Tätigkeit sind als Einnahmen aus selbstständiger Arbeit zu versteuern und ermöglichen die Bildung eines betrieblichen Kapitalstocks.
  • Die Rürup-Rente ist für Notfallmediziner mit hohem Einkommen besonders attraktiv, da Beiträge bis 27.566 EUR (2026, Einzelveranlagung) als Sonderausgaben absetzbar sind.

Steuern sparen speziell für Notfallmediziner

Notfallmediziner, die neben ihrer Anstellung als Notärzte im Rettungsdienst freiberuflich tätig sind, erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die in der Einkommensteuererklärung gesondert ausgewiesen werden. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent (ab ca. 68.430 EUR) greift bei kombinierten Einkommen schnell; gleichzeitig sind die abzugsfähigen Betriebsausgaben bei freiberuflicher Notarztarbeit vergleichsweise hoch. Fortbildungskosten für ATLS (Advanced Trauma Life Support), ACLS und vergleichbare Kurse kosten zwischen 500 und 2.500 EUR je Kurs und sind vollständig absetzbar.

Wer als Notarzt ein eigenes Fahrzeug für Einsätze oder Fortbildungsfahrten nutzt, kann entweder die Fahrtkosten pauschal mit 0,30 EUR/km oder nach tatsächlichen Kosten absetzen. Bei Fahrzeugen mit hohem Kilometerstand durch häufige Notarzteinsätze ist der tatsächliche Kostennachweis in der Regel günstiger.

Worauf Notfallmediziner besonders achten sollten

Die Abgrenzung zwischen Angestelltenverhältnis und freiberuflicher Tätigkeit ist steuerrechtlich relevant: Wer ausschließlich für einen Rettungsdienstträger tätig ist, könnte als Scheinselbstständiger eingestuft werden, was Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer nach sich ziehen kann. Ärzteversichert empfiehlt, bei mehrfacher freiberuflicher Tätigkeit für verschiedene Träger einen Steuerberater einzubeziehen, der die Abgrenzungskriterien des BSG kennt.

Die betriebliche Altersvorsorge ist für angestellte Notfallmediziner ein wichtiges Steuersparmodell: Beiträge bis 7.728 EUR (2026) in Direktversicherungen oder Pensionskassen sind sozialversicherungs- und steuerfrei. Wer zusätzlich freiberuflich tätig ist, kann den Rürup-Abzug maximal ausschöpfen.

Typische Fehler bei Notfallmedizinern

Ein verbreiteter Fehler ist die Nichtgeltendmachung der Arbeitsmittel: Diagnostikausrüstung (Stethoskop, Blutdruckmessgerät, Pulsoxymetrie), Fachliteratur und Software für Notfallmedizin sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar, werden aber häufig nicht erfasst. Ein zweiter Fehler betrifft die Kirchensteuer: Wer in einem Jahr durch Notarzt-Nebeneinkünfte in höhere Steuerklassen rutscht, zahlt auch mehr Kirchensteuer; eine rechtzeitige Anpassung der Vorauszahlungen vermeidet Nachzahlungen mit Zinsen.

Fazit

Notfallmediziner mit Anstellung und freiberuflicher Notarzttätigkeit haben erhebliche Steuersparpotenziale, die durch konsequente Dokumentation und professionelle Steuerberatung ausgeschöpft werden sollten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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