Radiologen als Praxisinhaber haben aufgrund ihrer hohen Investitionen in Geräteausstattung und ihrer überdurchschnittlichen Einkommen besondere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Wer die spezifischen Abschreibungsregeln und Steuerinstrumente kennt, kann jährlich Zehntausende Euro legal einsparen.
Das Wichtigste in Kürze
- MRT- und CT-Geräte werden über sieben bis zehn Jahre abgeschrieben und mindern das steuerliche Einkommen erheblich.
- Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ermöglicht Radiologen, geplante Geräteanschaffungen steuerlich vorzuziehen.
- Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG erlaubt im Anschaffungsjahr zusätzliche 20 % Abschreibung über die reguläre Abschreibung hinaus.
Steuern sparen speziell für Radiologen
Radiologen investieren regelmäßig in hochwertige bildgebende Systeme, die steuerlich als Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens behandelt werden. Ein neues MRT-Gerät mit einem Anschaffungswert von 1.000.000 Euro wird bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren mit 100.000 Euro jährlich abgeschrieben, was die steuerliche Bemessungsgrundlage entsprechend reduziert. Zusätzlich kann im Anschaffungsjahr nach § 7g Abs. 5 EStG eine Sonderabschreibung von 20 % beantragt werden, was im ersten Jahr eine Abschreibung von 200.000 Euro ermöglicht.
Besonders wirksam ist die Kombination aus IAB und Sonderabschreibung: Bis zu drei Jahre vor der tatsächlichen Anschaffung können 50 % der geplanten Investitionssumme (maximal 200.000 Euro) als IAB abgezogen werden, was die Steuerlast im Einzahlungsjahr stark reduziert. Dieser Betrag wird dann im Anschaffungsjahr dem steuerlichen Wert des Geräts zugerechnet, und die Sonderabschreibung läuft auf den reduzierten Restwert. Diese Kombination spart bei einem Grenzsteuersatz von 42 % bis zu 35.000 Euro Einkommensteuer.
Worauf Radiologen besonders achten sollten
Radiologen sollten ihre Investitionsplanung eng mit einem Steuerberater abstimmen, der die radiologie-spezifischen Abschreibungsmöglichkeiten kennt. Ärzteversichert empfiehlt, auch die steuerliche Behandlung von Leasingverträgen für Großgeräte sorgfältig zu prüfen: Operatives Leasing ermöglicht sofortigen Betriebsausgabenabzug, während Finanzierungsleasing bilanziell und steuerlich wie ein Kauf behandelt wird.
Typische Fehler bei Radiologen
Ein häufiger Fehler ist die verspätete Beantragung des IAB, der spätestens im Jahr vor der geplanten Investition beantragt werden muss. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Dokumentation des betrieblichen Nutzungsanteils bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern (z. B. Praxis-Fahrzeug für Fahrten zur Außenstelle), was die Abzugsfähigkeit gefährdet.
Fazit
Professionelle Steuerplanung zahlt sich für Radiologen angesichts ihrer hohen Investitionen besonders stark aus. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Gesetze im Internet – § 7g EStG
- Bundesfinanzministerium – Betriebliche Steuern
- KBV – Praxisfinanzierung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →