Telemedizin hat die Allgemeinmedizin nachhaltig verändert: Videosprechstunden, digitale Folgeverordnungen und telefonische Triage sind heute fester Bestandteil moderner Hausarztpraxen. Allgemeinmediziner, die diese Möglichkeiten professionell nutzen, können ihre Praxis effizienter gestalten und gleichzeitig mehr Patienten erreichen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Videosprechstunden sind seit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG 2019) für Vertragsärzte in Deutschland erlaubt und werden über EBM-Ziffer 01439 vergütet.
  • Die Erstbehandlung unbekannter Patienten per Telemedizin ist berufsrechtlich weiterhin eingeschränkt; bekannte Patienten können umfassend telemedizinisch betreut werden.
  • DSGVO-konforme, zertifizierte Videoplattformen sind für die telemedizinische Sprechstunde Pflicht.

Telemedizin speziell für Allgemeinmediziner

Allgemeinmediziner zählen zu den häufigsten Nutzern von Videosprechstunden in Deutschland. Nach Angaben der KBV werden jährlich über 3 Millionen Videosprechstunden durchgeführt, ein Großteil davon in Hausarztpraxen. Besonders für Folgekonsultationen bei chronisch kranken Patienten (Hypertonie, Diabetes, Schilddrüsenerkrankungen) bietet die Videosprechstunde eine erhebliche Zeitersparnis sowohl für Arzt als auch Patient.

Die Vergütung erfolgt über die EBM-Ziffer 01439 (Videosprechstunde) mit einem Punktwert, der je nach KV variiert. Die technische Umsetzung muss über von der KBV zugelassene Videodienstanbieter erfolgen; eine Liste dieser Anbieter ist auf der KBV-Website verfügbar. Für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen per Telefon oder Video gelten besondere Regeln: Nach § 5 AU-RL kann bei bekannten Patienten eine AU für maximal 5 Tage telefonisch ausgestellt werden, sofern der Zustand nicht schwerwiegend ist.

Worauf Allgemeinmediziner besonders achten sollten

Allgemeinmediziner sollten sicherstellen, dass ihre Berufshaftpflichtversicherung Videosprechstunden und telemedizinische Behandlungen explizit abdeckt. Ärzteversichert berät Allgemeinmediziner dazu, welche Tätigkeitsbereiche in der Telemedizin versicherungspflichtig sind und wie die Deckung optimal angepasst werden kann. Außerdem sollten technische Mindestanforderungen eingehalten werden: Stabile Internetverbindung, gute Beleuchtung und ein ruhiger, nicht öffentlicher Raum sind Voraussetzung für eine professionelle Videosprechstunde.

Typische Fehler bei Allgemeinmedizinern

Ein häufiger Fehler ist die Nutzung nicht zugelassener Videoplattformen (z. B. FaceTime, WhatsApp), die datenschutzrechtlich unzulässig sind und die Abrechnung unmöglich machen. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Dokumentation der telemedizinischen Konsultation in der Patientenakte, was im Haftungsfall problematisch sein kann.

Fazit

Telemedizin ist für Allgemeinmediziner eine echte Entlastung im Praxisalltag und bietet gleichzeitig neue Möglichkeiten, Patienten bedarfsgerecht zu versorgen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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