Telemedizin eignet sich für die Dermatologie besonders gut, da viele Hauterkrankungen durch hochauflösende Fotoaufnahmen beurteilt werden können. Teledermatologie gewinnt international an Bedeutung und bietet Dermatologen die Möglichkeit, Patienten auch in Regionen mit schlechter dermatologischer Versorgung zu erreichen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Teledermatologie ermöglicht die Befundung von Hautläsionen über hochauflösende Fotos oder Videosprechstunden
  • In Deutschland sind Videosprechstunden für Dermatologen über EBM GOP 01439 abrechnungsfähig
  • Store-and-Forward-Teledermatologie (Bildübertragung ohne Echtzeit-Kommunikation) ist im deutschen GKV-System bislang nicht eigenständig abrechnungsfähig

Telemedizin speziell für Dermatologen

Dermatologen können Telemedizin in zwei Hauptformen einsetzen: als Videosprechstunde für die direkte Arzt-Patienten-Kommunikation und als telekonsultatives System für die Befundung eingesandter Fotos (Store-and-Forward). Die Videosprechstunde ist im GKV-System über die GOP 01439 abrechenbar und eignet sich besonders für Verlaufskontrollen bei bekannten Erkrankungen (Psoriasis, Neurodermitis, chronische Wunden) sowie für Ersteinschätzungen vor einem Praxisbesuch.

Für die Melanomfrüherkennung und die Beurteilung unklarer Pigmentveränderungen ist die Teledermatologie hingegen begrenzt: Die Dermatoskopie, die für die Beurteilung melanozytärer Läsionen erforderlich ist, kann nicht vollständig durch Patientenselbstaufnahmen ersetzt werden. Spezielle Dermatoskopie-Aufsätze für Smartphones ermöglichen zwar eine bessere Bildqualität, erfordern aber dennoch eine Einweisung der Patienten und erreichen nicht die Qualität einer klinischen Dermatoskopie. Eine klare Kommunikation der Grenzen der Teledermatologie gegenüber Patienten ist daher unerlässlich.

Worauf Dermatologen besonders achten sollten

Dermatologen müssen bei der Teledermatologie besonders auf den Datenschutz achten: Hautbilder, die einen Körperteil mit potenziell identifizierenden Merkmalen zeigen, sind sensible Gesundheitsdaten nach DSGVO-Art. 9. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht auf telemedizinische Leistungen zu prüfen, da einige Policen Fernauskünfte zu Hautveränderungen explizit ausschließen. Eine klare Einwilligung des Patienten zur telemedizinischen Behandlung und zur Bildverarbeitung muss vor jeder Konsultation vorliegen.

Typische Fehler bei Dermatologen

Ein häufiger Fehler ist die unzureichende Bildqualität bei Teledermatologie-Konsultationen, die zu falschen Einschätzungen führen kann. Außerdem werden Patienten nicht immer ausreichend darüber informiert, welche Befunde per Telekonsultation beurteilt werden können und bei welchen Befunden ein persönlicher Praxisbesuch unbedingt erforderlich ist.

Fazit

Telemedizin bietet Dermatologen echte Versorgungsvorteile, insbesondere für Verlaufskontrollen und Erstkonsultationen, und erfordert klare Grenzkommunikation und guten Datenschutz. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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