Gynäkologen können Telemedizin in einem wachsenden Bereich einsetzen: Verlaufskontrollen nach Krebsbehandlung, hormonelle Beratung, Rezeptausstellungen und psychosoziale Begleitung in der Schwangerschaft sind Anwendungsfelder, die ohne körperliche Untersuchung auskommen. Gleichzeitig sind Datenschutz und Patientenintimität in der Gynäkologie besonders sensibel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gynäkologische Videosprechstunden sind für Kontrolltermine, Medikationsanpassungen und Befundbesprechungen geeignet und über den EBM abrechenbar
  • Für Schwangerschaftsuntersuchungen und akute gynäkologische Beschwerden ist die Präsenzkonsultation weiterhin unverzichtbar
  • Gynäkologische Patientendaten gehören zu den sensibelsten persönlichen Daten; die genutzten Telemedizin-Plattformen müssen höchste Datenschutzstandards erfüllen

Telemedizin speziell für Gynäkologen

Gynäkologische Telemedizin hat sich besonders in der Nachsorge onkologischer Patientinnen nach Brust- und Zervixkarzinom bewährt. Die Besprechung von Labor- und Bildgebungsbefunden, die Anpassung der endokrinen Therapie und die psychologische Begleitung können in der Mehrzahl der Fälle per Videosprechstunde erfolgen, was den Patientinnen beschwerliche Praxisbesuche erspart. Studien zeigen, dass die Zufriedenheit onkologischer Patientinnen mit Telemedizin vergleichbar hoch ist wie mit Präsenzkonsultationen.

Für die Abrechnung gynäkologischer Telemedizin-Leistungen gilt das EBM-Kapitel 8: Die Videosprechstunde kann für Kontrolltermine nach Erstbehandlung, für Hormontherapie-Nachsorge und für präventive Beratungen abgerechnet werden. Die 30%-Grenze für Videokonsultationen pro Quartal gilt auch in der Gynäkologie, sofern die KV keine Ausnahmeregelungen für bestimmte Patientengruppen vorgesehen hat.

Worauf Gynäkologen besonders achten sollten

Gynäkologen müssen bei der Telemedizin besonders auf den Datenschutz achten: Informationen über Schwangerschaft, Fertilitätsbehandlungen, Krebsdiagnosen und gynäkologische Erkrankungen sind nach DSGVO besonders schützenswerte Gesundheitsdaten. Ärzteversichert empfiehlt die Nutzung von Plattformen, die ausdrücklich für medizinische Anwendungen zertifiziert sind und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie Serverstandort in Deutschland bieten. Die Berufshaftpflichtversicherung sollte telemedizinische gynäkologische Leistungen explizit umfassen.

Typische Fehler bei Gynäkologen

Ein häufiger Fehler ist die telemedizinische Beratung bei Symptomen, die eine körperliche Untersuchung erfordern, etwa bei vaginalem Ausfluss, unklaren Unterbauchschmerzen oder Auffälligkeiten in der Selbstuntersuchung. Die Indikation zur Videosprechstunde muss kritisch gestellt werden. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Einwilligung der Patientin zur telemedizinischen Konsultation in ihrer Akte. Schließlich vergessen manche Gynäkologen die technische Zuverlässigkeit bei emotionalen Konsultationen, zum Beispiel bei der Mitteilung von Krebsbefunden: Diese Gespräche erfordern stabile Verbindung und eine ruhige, private Umgebung.

Fazit

Telemedizin bietet Gynäkologen wertvolle Möglichkeiten, insbesondere in der Nachsorge und Langzeitbetreuung, setzt aber sensibles Datenschutzmanagement und klare Indikationskriterien voraus. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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