Kardiologen haben im Bereich der Telemedizin eine Vorreiterrolle: Telekardiologie, Herzrhythmusmonitoring über tragbare Geräte und Telemonitoring bei Herzinsuffizienz-Patienten sind bereits heute etablierte Anwendungen, die Versorgungsqualität verbessern und neue Abrechnungsmöglichkeiten eröffnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Telekardiologie bereits abrechnungsfähig: EBM-Ziffern für telemedizinische Überwachung von Herzinsuffizienz-Patienten (GOP 13578 und 13579) ermöglichen außerbudgetäre Vergütungen.
- Wearables und Langzeit-EKG fernübertragen: Tragbare Herzmonitore senden kontinuierliche EKG-Daten; die ärztliche Beurteilung dieser Daten ist over distance möglich und abrechnungsfähig.
- Datenschutz und IT-Sicherheit beachten: Telekardiologische Systeme verarbeiten hochsensible Patientendaten; DSGVO-Konformität und Cybersicherheit sind keine Optionen, sondern Pflicht.
Telemedizin speziell für Kardiologen
Die kardiologische Telemedizin hat durch Wearables (Apple Watch, KardiaMobile) eine neue Dimension erhalten: Patienten können EKG-Daten selbst aufzeichnen und an die Praxis senden. Kardiologen, die ein strukturiertes Telemonitoring-Programm betreiben, können pro Quartal zusätzliche Einnahmen erzielen und gleichzeitig die Versorgungsqualität für chronisch herzerkrankte Patienten verbessern.
Telemonitoring bei Herzinsuffizienz-Patienten (gemäß § 137f SGB V strukturierte Behandlungsprogramme) ermöglicht die Überwachung von Körpergewicht, Blutdruck und Symptomen aus der Ferne. Bei Frühwarnsignalen kontaktiert das System oder ein Monitoring-Zentrum die Praxis; der Kardiologe entscheidet, ob eine Konsultation oder ein stationärer Aufenthalt erforderlich ist. Studien zeigen eine Reduktion der Hospitalisierungsrate um bis zu 30 Prozent durch solche Programme.
Worauf Kardiologen besonders achten sollten
Kardiologen, die telemedizinische Dienste anbieten, müssen ihre Berufshaftpflichtversicherung auf Telemedizin-Tätigkeiten prüfen. Klassische Verträge schließen "Fernbehandlung" häufig aus oder schränken sie ein; eine explizite Erweiterung für telemedizinische Betreuung ist nötig.
Ärzteversichert empfiehlt, vor der Einführung eines Telemonitoring-Programms eine IT-Sicherheitsberatung zu beauftragen und sicherzustellen, dass alle eingesetzten Systeme zertifiziert und DSGVO-konform sind. Eine Cyber-Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Datenlecks oder Ransomware-Angriffs.
Typische Fehler bei Kardiologen
Ein häufiger Fehler ist die fehlende Patienteneinwilligung für Telemedizin-Leistungen. Patienten müssen der Erhebung, Übertragung und Speicherung ihrer kardiologischen Daten explizit zustimmen; eine mündliche Einwilligung reicht nicht aus.
Ein weiterer Fehler ist die Unterschätzung des Haftungsrisikos bei Fernbeurteilungen. Eine Fehlinterpretation eines übermittelten EKGs mit falsch negativem Ergebnis kann zu verzögerter Behandlung führen; die Dokumentation der Beurteilung und die Entscheidungsgrundlage müssen lückenlos archiviert sein.
Fazit
Telemedizin bietet Kardiologen erhebliche Chancen für Versorgungsverbesserung und Effizienzsteigerung, erfordert aber eine systematische Herangehensweise an Haftung, Datenschutz und Abrechnung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Telemedizin und EBM
- Bundesministerium für Gesundheit – Digitale Gesundheitsversorgung
- BaFin – Cyber-Risiken und Versicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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