Telemedizin gewinnt in der Notfallmedizin rasant an Bedeutung. Von der telemedizinisch gestützten Notaufnahme über den "Tele-Notarzt" bis zur digitalen Erstbeurteilung von Leitstellen: Notfallmediziner sind zunehmend in telemedizinische Systeme eingebunden, die spezifische fachliche, rechtliche und versicherungstechnische Anforderungen stellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Tele-Notarzt-System ermöglicht es, einen Notarzt per Videokonsultation in Rettungsmitteleinsätze einzubinden und ist in mehreren Bundesländern bereits im Regelbetrieb.
- Telemedizin in der Notaufnahme (z. B. Telekonsile mit Spezialisten) reduziert Verlegungen und verbessert die Versorgungsqualität nachweislich.
- Notfallmediziner, die telemedizinisch tätig sind, brauchen eine explizite Deckung in ihrer Berufshaftpflicht für digitale Behandlungen.
Telemedizin speziell für Notfallmediziner
Das Tele-Notarzt-Konzept wurde zuerst im Rahmen des Pilotprojekts "Tele-Notarzt Aachen" entwickelt und ist heute in Nordrhein-Westfalen, Bayern und anderen Bundesländern in Betrieb. Ein Notfallmediziner überwacht dabei mehrere Rettungsmitteleinsätze gleichzeitig per Videoverbindung und Monitoring und kann medizinische Entscheidungen treffen, ohne physisch vor Ort zu sein. Studien zeigen, dass Tele-Notarzt-Systeme die Qualität der Notfallversorgung signifikant verbessern und gleichzeitig den physischen Notarzt-Einsatz auf die komplexesten Fälle konzentrieren.
Neben dem Tele-Notarzt nutzen Notfallmediziner in Kliniken zunehmend Telekonsil-Systeme, um schnell Spezialisten (Neurologen bei Schlaganfall, Kardiologen bei STEMI) einzubinden. Diese Systeme müssen nach den Datenschutzanforderungen der DSGVO betrieben werden und erfordern eine sichere, zertifizierte Videoplattform. Die Abrechnung telemedizinischer Notfallleistungen ist im DRG-System derzeit begrenzt; für vertragsärztliche Notfall-Telemedizin bestehen spezifische EBM-Ziffern.
Worauf Notfallmediziner besonders achten sollten
Notfallmediziner, die als Tele-Notärzte tätig sind, sollten ihren Haftpflichtstatus sorgfältig klären: Sind sie als Angestellte der zentralen Tele-Notarzt-Leitstelle tätig, greift deren Haftpflicht. Bei freiberuflicher Tätigkeit müssen sie selbst für eine ausreichende Deckung sorgen. Ärzteversichert unterstützt Notfallmediziner dabei, den für telemedizinische Notfalltätigkeit passenden Versicherungsschutz zu finden, der auch die Besonderheiten des Fernbehandlungsverbots und seiner Ausnahmen berücksichtigt.
Typische Fehler bei Notfallmedizinern
Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass die Klinik-Haftpflicht auch private telemedizinische Nebentätigkeit abdeckt. Außerdem wird die Dokumentationspflicht bei telemedizinischen Behandlungen oft unterschätzt: Die vollständige digitale Dokumentation jeder Videokonsultation ist zwingend erforderlich.
Fazit
Telemedizin bietet Notfallmedizinern neue Möglichkeiten der Versorgungsoptimierung, setzt aber sorgfältige rechtliche und versicherungstechnische Vorbereitung voraus. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Telemedizin
- KBV – Telekonsil und Telemedizin Abrechnung
- Bundesgesundheitsministerium – Digitale Gesundheitsversorgung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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