Telemedizin gewinnt auch in der Onkologie an Bedeutung: Gerade Patienten in laufenden Therapieprogrammen profitieren von der Möglichkeit, Verlaufskontrollen und Beratungen per Video wahrzunehmen, ohne die onkologische Praxis aufsuchen zu müssen. Gleichzeitig stellt die digitale Versorgung Onkologen vor spezifische rechtliche und abrechnungstechnische Anforderungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Videosprechstunden sind für Onkologen über den EBM abrechnungsfähig (GOP 01439 und ergänzende Positionen)
  • Für die Ausstellung onkologischer Verlaufsbescheinigungen per Telemedizin gelten strenge Dokumentationsanforderungen
  • Datenschutz und IT-Sicherheit nach BSI-Grundschutz sind in der Onkologie besonders kritisch, da Krebserkrankungen besonders schützenswerte Gesundheitsdaten darstellen

Telemedizin speziell für Onkologen

In der onkologischen Versorgung eignet sich die Telemedizin vor allem für Verlaufskontrollen bei stabilen Patienten, für psychoonkologische Beratungen sowie für die Koordination zwischen niedergelassenem Onkologen, Hausarzt und Krankenhaus. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung wurden 2024 über 8 Millionen Videokonsultationen in der Kassenärztlichen Versorgung abgerechnet. Onkologen können die GOP 01439 (Videosprechstunde, 1,20 Punkte je Minute, maximal 20 Minuten) und ergänzende Positionen für telemedizinische Fallkonferenzen ansetzen.

Besondere Anforderungen stellt die Telemedizin bei der Vorbereitung von Chemotherapie-Zyklen: Die körperliche Untersuchung vor einem neuen Zyklus kann nicht vollständig telemedizinisch ersetzt werden, weshalb Onkologen hybride Modelle entwickeln, bei denen Blutbildkontrolle und Infusionsvorbereitung in der Praxis stattfinden, Verlaufsgespräche und Nebenwirkungsmonitoring jedoch per Video abgewickelt werden. Zertifizierte Videoplattformen (z. B. Arztkonsultation.de, Doctolib) erfüllen die Anforderungen der KBV und der DSGVO.

Worauf Onkologen besonders achten sollten

Onkologen müssen sicherstellen, dass ihre Telematikinfrastruktur (TI) sowie die eingesetzte Videolösung den Anforderungen der KBV-Richtlinie für Fernbehandlung genügen. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflichtversicherung auf die telemedizinischen Tätigkeiten hin zu überprüfen, da einige Policen spezifische Ausschlüsse für Ferndiagnosen enthalten. Eine schriftliche Dokumentation jeder Videosprechstunde ist Pflicht und sollte in das Praxisverwaltungssystem integriert sein.

Typische Fehler bei Onkologen

Häufig wird die Einwilligung des Patienten zur telemedizinischen Behandlung nicht formgerecht dokumentiert, was im Schadensfall zu haftungsrechtlichen Problemen führen kann. Außerdem rechnen viele Onkologen Videosprechstunden ohne die notwendige technische Zertifizierung ihrer Plattform ab, was zu KV-Rückforderungen führen kann. Auch die Abgrenzung von abrechenbarer Telemedizin zu nicht vergüteten informellen Telefonaten gelingt nicht immer.

Fazit

Telemedizin bietet Onkologen echte Versorgungsvorteile für ihre oft geschwächten Patienten, setzt aber eine sorgfältige technische und rechtliche Umsetzung voraus. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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