Telemedizin hat sich auch in der Orthopädie als nützliches Werkzeug etabliert. Verlaufsgespräche, Röntgenbefundbesprechungen und Bewegungsanalysen lassen sich zunehmend digital abwickeln, ohne dass Patienten lange Anfahrtswege auf sich nehmen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Videokonsultationen sind seit der GOÄ-Anpassung 2022 für Orthopäden abrechenbar, allerdings mit Einschränkungen.
  • Telemedizin eignet sich besonders für Verlaufskontrollen, Befundbesprechungen und Therapieanpassungen nach operativen Eingriffen.
  • Datenschutz und IT-Sicherheit sind bei telemedizinischen Anwendungen zwingend nach Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen.

Telemedizin speziell für Orthopäden

Orthopädische Erkrankungen erfordern häufig längere Behandlungsverläufe mit regelmäßigen Kontrolluntersuchungen. Telemedizin kann hier erheblich zu Patientenzufriedenheit und Praxiseffizienz beitragen: Statt vier persönliche Termine für Verlaufskontrollen nach einem Knieeingriff anzusetzen, können zwei Präsenztermine durch zwei Videovisiten ersetzt werden. Das spart Praxisressourcen und Patientenzeit gleichermaßen.

KBV und GKV-Spitzenverband haben seit 2020 schrittweise die telemedizinischen Leistungen im EBM ausgebaut. Videosprechstunden sind über die KV abrechenbar, wobei pro Quartal Mengenbegrenzungen gelten. Für die technische Umsetzung müssen zertifizierte Videokommunikationsplattformen eingesetzt werden, die die Anforderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erfüllen.

Worauf Orthopäden besonders achten sollten

Bei telemedizinischen Konsultationen ist die Dokumentationspflicht identisch mit Präsenzkonsultationen. Befunde, Therapieempfehlungen und vereinbarte Folgetermine müssen vollständig in der Patientenakte festgehalten werden. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflichtversicherung auf Einschluss von telemedizinischen Leistungen zu prüfen, da nicht alle Policen diese standardmäßig abdecken. Auch die Praxissoftware muss DSGVO-konform sein und Patientendaten verschlüsselt übertragen.

Typische Fehler bei Orthopäden

Ein häufiger Fehler ist der Einsatz nicht-zertifizierter Videokommunikationstools wie allgemeine Videokonferenzsysteme, die keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auf medizinischem Sicherheitsniveau bieten. Ein weiterer Fehler ist die unzureichende Patientenaufklärung über die Grenzen der Telemedizin: Bestimmte Befunde, insbesondere klinische Untersuchungen, sind telemedizinisch nicht ersetzbar und müssen klar kommuniziert werden.

Fazit

Telemedizin bietet Orthopäden echte Effizienzgewinne bei Verlaufskontrollen und Befundbesprechungen, setzt aber klare organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen voraus. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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