Urologen können von Telemedizin erheblich profitieren, da viele urologische Konsultationen ohne körperliche Untersuchung durchführbar sind: Laborwert-Besprechungen, Medikationsanpassungen bei BPH oder Harninkontinenz und Verlaufskontrollen nach Prostata-Biopsie sind typische Anwendungsfelder der Videosprechstunde in der Urologie.

Das Wichtigste in Kürze

  • Urologische Videosprechstunden sind seit 2020 regulär über den EBM abrechenbar und besonders für Kontroll- und Besprechungstermine geeignet
  • Sensitive Bereiche wie Erektionsstörungen oder Sexualanamnese können telemedizinisch einfacher besprochen werden, da viele Patienten persönliche Hemmschwellen haben
  • Die Berufshaftpflichtversicherung muss telemedizinische Leistungen in der Urologie explizit einschließen

Telemedizin speziell für Urologen

Die Urologie hat ein breites Spektrum telemedizinischer Anwendungsmöglichkeiten. Neben klassischen Verlaufskontrollen bei chronischen Erkrankungen wie Prostatahyperplasie oder Harninkontinenz eignen sich Videokonsultationen besonders für die PSA-Verlaufsbesprechung nach Prostatakarzinom-Therapie, die Auswertung von Miktionsprotokollen und die Erstberatung bei erektiler Dysfunktion. Studien zeigen, dass Patienten mit Themen wie Inkontinenz oder erektiler Dysfunktion die Videosprechstunde einer Präsenzkonsultation vorziehen, da sie als weniger stigmatisierend erlebt wird.

Wirtschaftlich ermöglicht die Telemedizin Urologen eine bessere Auslastung: Kurze Kontrolltermine, die bei Präsenz einen überproportionalen Zeitaufwand bedeuten, können als Videokonsultation effizienter gestaltet werden. Die Abrechnungsmöglichkeiten nach EBM-Kapitel 13 für urologische Videoleistungen sind seit 2020 deutlich ausgeweitet worden. Wie bei anderen Fachrichtungen gilt auch für Urologen, dass höchstens 30% der Patientenkontakte pro Quartal als Videosprechstunde abgerechnet werden dürfen, sofern keine regionalen Ausnahmen gelten.

Worauf Urologen besonders achten sollten

Urologen sollten bei telemedizinischen Konsultationen besonders auf den Datenschutz achten, da urologische Erkrankungen zu den sensibelsten Gesundheitsdaten gehören. Ärzteversichert empfiehlt die Nutzung zertifizierter Plattformen mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Serverstandort in Deutschland oder der EU. Die Berufshaftpflichtversicherung sollte explizit die telemedizinische Beratung in der Urologie abdecken, da fehlerhafte Medikationsempfehlungen ohne körperliche Untersuchung zu Haftungsrisiken führen können.

Typische Fehler bei Urologen

Ein häufiger Fehler ist die telemedizinische Beratung bei Symptomen, die eine körperliche Untersuchung erfordern, etwa bei akuten Harnwegsinfektionen mit Begleitsymptomen oder beim Verdacht auf Nierensteine. Die Indikation zur Videosprechstunde muss kritisch gestellt werden. Ein weiterer Fehler ist die fehlende technische Einweisung älterer Patienten, die mit der Videotechnik nicht vertraut sind; eine kurze Anleitung durch das Praxispersonal vorab erhöht die Erfolgsquote deutlich. Schließlich vernachlässigen manche Urologen die Dokumentation der telemedizinischen Konsultation in der Patientenakte.

Fazit

Telemedizin eröffnet Urologen erhebliche Möglichkeiten zur Patientenversorgung und Praxiseffizienz, setzt aber eine sorgfältige Indikationsstellung und eine datenschutzkonforme Infrastruktur voraus. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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