Telemedizin gewinnt auch in der Zahnmedizin an Bedeutung. Obwohl physische Untersuchungen unverzichtbar bleiben, bieten digitale Konsultationen für bestimmte Anfragen und Nachsorgegespräche echten Mehrwert für Patienten und Praxis.

Das Wichtigste in Kürze

  • Telemedizinische Leistungen sind in der Zahnmedizin begrenzt abrechenbar; Beratungen und Nachsorgegespräche können sinnvoll digital stattfinden.
  • Fotodokumentation über Smartphone-Apps ermöglicht vorläufige Bewertungen und Triagen vor dem eigentlichen Praxisbesuch.
  • Datenschutz und DSGVO-konforme Kommunikationskanäle sind auch in der Telemedizin für Zahnärzte Pflicht.

Telemedizin speziell für Zahnärzte

Zahnmedizin ist eine stark handwerklich geprägte Fachrichtung, die physischen Zugang zum Patienten voraussetzt. Trotzdem gibt es sinnvolle Anwendungsfelder für Telemedizin: Nachsorgegespräche nach Implantation oder Kieferorthopädie-Behandlungen, Bewertung von Patientenfotos bei vermeintlichen Entzündungen sowie allgemeine Beratung zu Prophylaxemaßnahmen lassen sich gut digital abwickeln. Laut einer Umfrage des Instituts der Deutschen Zahnärzte würden rund 35 Prozent der Patienten Nachsorgegespräche per Video bevorzugen, wenn dies möglich wäre.

Teleorthopädie-Plattformen erlauben es Kieferorthopäden, Fotos und Aligner-Fortschritte von Patienten digital zu beurteilen und Anpassungen vorzunehmen. Dieses Modell, das in den USA von Anbietern wie Invisalign bereits breit genutzt wird, gewinnt auch in Deutschland an Bedeutung. Die Abrechnung digitaler Beratungsleistungen über die GOZ ist aktuell noch begrenzt; Zahnärzte sollten die Entwicklungen der Bundeszahnärztekammer dazu verfolgen.

Worauf Zahnärzte besonders achten sollten

Bei der Nutzung von Messenger-Diensten für Patientenkommunikation gilt: Standard-Apps wie WhatsApp sind ohne ausdrückliche Einwilligung des Patienten nicht DSGVO-konform. Für telemedizinische Anwendungen müssen verschlüsselte Kommunikationslösungen eingesetzt werden. Ärzteversichert empfiehlt Zahnärzten, die Berufshaftpflicht auf Deckung von telemedizinisch erbrachten Leistungen zu prüfen, da ein Haftungsfall aus einer Ferneinstufung ein neuartiges Risiko darstellen kann.

Typische Fehler bei Zahnärzten

Ein häufiger Fehler ist das Überschätzen der diagnostischen Möglichkeiten telemedizinischer Konsultationen: Schmerzen, Infektionen oder röntgenologische Befunde lassen sich nicht über ein Foto beurteilen. Wer Patienten telemedizinisch beruhigt, ohne sie zur physischen Untersuchung einzuladen, riskiert Behandlungsverzögerungen und mögliche Haftungsansprüche.

Fazit

Telemedizin bietet Zahnärzten für spezifische Anwendungsfälle sinnvollen Mehrwert, kann aber die physische Untersuchung nicht ersetzen und erfordert eine klare rechtliche und technische Grundlage. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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