Arbeitsmediziner beraten Unternehmen zu Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit, führen Vorsorgeuntersuchungen durch und begleiten betriebliche Eingliederungsmanagement-Prozesse. Dabei sind sie selbst Risiken ausgesetzt, die eine private Unfallversicherung sinnvoll machen: Betriebsbegehungen auf Produktionsstätten, Baustellen oder in chemischen Labors bringen spezifische Unfallgefahren mit sich.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitsmediziner sind während betrieblicher Tätigkeiten in der Regel über die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft des jeweiligen Unternehmens abgesichert, jedoch nur begrenzt.
- Eine private Unfallversicherung schließt Lücken bei Freizeitunfällen und beruflichen Unfällen außerhalb des Geltungsbereichs der GUV.
- Für selbstständige Arbeitsmediziner ist eine umfassende private Unfallversicherung besonders wichtig, da keine gesetzliche Unfallversicherung greift.
Unfallversicherung speziell für Arbeitsmediziner
Arbeitsmediziner, die als angestellte Betriebsärzte tätig sind, genießen während ihrer Arbeitszeit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) ihrer Arbeitgebers bzw. der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Dieser Schutz umfasst Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, endet aber an der Privatadresse und schließt Freizeitunfälle nicht ein. Selbstständige Arbeitsmediziner hingegen, die als externe Betriebsärzte für verschiedene Unternehmen tätig sind, haben in der Regel keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz und müssen diesen vollständig privat absichern.
Eine private Unfallversicherung für Arbeitsmediziner sollte eine Invaliditätsleistung von mindestens 500.000 Euro für den Fall einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung vorsehen. Da Arbeitsmediziner auf die uneingeschränkte Gesundheit ihrer eigenen Sinnesorgane und Motorik angewiesen sind, empfiehlt sich eine Progression von mindestens 225 Prozent: Bei einer Invalidität von 100 Prozent besteht dann Anspruch auf das 2,25-fache der Versicherungssumme. Tagegeldklauseln sind sinnvoll, um Einkommensausfälle während Reha-Phasen zu überbrücken.
Worauf Arbeitsmediziner besonders achten sollten
Arbeitsmediziner sollten bei der Unfallversicherung besonders auf den Einschluss gefährlicher Tätigkeiten achten. Betriebsbegehungen in der chemischen Industrie, im Bergbau oder auf Baugerüsten können als Risikoerhöhung gewertet werden und zu Ausschlüssen oder Aufschlägen führen. Ärzteversichert empfiehlt, alle beruflichen Tätigkeitsorte beim Versicherer transparent zu deklarieren, um im Schadensfall keine Deckungsprobleme zu riskieren.
Typische Fehler bei Arbeitsmedizinern
Ein häufiger Fehler ist die Annahme, die gesetzliche Unfallversicherung des Unternehmens, das man betreut, biete umfassenden Schutz. Tatsächlich greift dieser Schutz nur für Unfälle im direkten Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit, nicht aber für den Weg zur Arbeit oder Freizeitunfälle. Außerdem wird die private Unfallversicherung oft zugunsten einer Berufsunfähigkeitsversicherung vernachlässigt, obwohl beide Produkte unterschiedliche Risiken abdecken.
Fazit
Eine private Unfallversicherung ist für Arbeitsmediziner eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung und deckt Risiken ab, die im Berufsalltag zwischen Praxis, Betrieb und Freizeit entstehen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- BMAS – Gesetzliche Unfallversicherung
- GDV – Private Unfallversicherung
- Bundesärztekammer – Arbeitsmedizin und Betriebsärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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