Internisten sind in Klinik und Praxis mit einem breiten Spektrum medizinischer Tätigkeiten befasst, von der Gastroskopie über die Echokardiographie bis hin zu Intensivmedizin und Onkologie. Obwohl die Berufsausübung im Vergleich zu chirurgischen Fächern weniger unfallträchtig erscheint, gibt es relevante Risikosituationen, für die eine private Unfallversicherung sinnvoll ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Internisten sind als Angestellte im Krankenhaus über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, niedergelassene Internisten hingegen nicht.
  • Nadelstichverletzungen und Infektionsrisiken sind spezifische Berufsrisiken, die durch spezielle Infektionsklauseln in der Unfallversicherung abgedeckt werden können.
  • Eine Invaliditätssumme von mindestens 400.000 Euro ist empfehlenswert, um den Lebensstandard bei dauerhafter Beeinträchtigung zu sichern.

Unfallversicherung speziell für Internisten

Niedergelassene Internisten, insbesondere Gastroenterologen und Kardiologen mit eigenen Eingriffsräumen, tragen ein höheres Unfallrisiko als rein konservativ tätige Kollegen. Endoskopische Eingriffe erfordern präzise Feinmotorik; eine Verletzung der Hand durch einen Unfall kann die Berufsfähigkeit dauerhaft einschränken. Laut Statistiken der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege sind Stürze im Praxisbereich und Nadelstichverletzungen die häufigsten Unfallursachen bei Ärzten.

Für Internisten, die interventionell tätig sind (Herzkatheter, Bronchoskopie, Pleuradrainagen), empfiehlt sich eine private Unfallversicherung mit einer spezifischen Klausel zur Mitversicherung von Infektionskrankheiten: Wenn eine Nadelstichverletzung zu einer Hepatitis B oder HIV-Infektion führt, sollte dieser Fall als Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen gelten. Moderne Unfallversicherungstarife schließen dieses Risiko bei Ärzten standardmäßig ein; ältere Verträge sollten auf diese Klausel überprüft werden.

Worauf Internisten besonders achten sollten

Internisten in Gemeinschaftspraxen oder MVZ sollten klären, ob eine Gruppen-Unfallversicherung über den Arbeitgeber bereits besteht und welche Leistungen diese genau umfasst. Ärzteversichert empfiehlt, die Deckungssumme einer bestehenden Gruppenversicherung kritisch zu prüfen: Gruppenverträge sind oft auf niedrige Pauschalbeträge begrenzt, die für Ärzte mit hohem Einkommensniveau nicht ausreichen. Eine individuelle Aufstockung kann sinnvoll sein.

Typische Fehler bei Internisten

Ein verbreiteter Fehler ist die Unterschätzung des Infektionsrisikos als versicherungsrelevantes Unfallrisiko. Viele Internisten gehen davon aus, dass Infektionskrankheiten durch die Berufshaftpflicht oder die Berufsgenossenschaft abgedeckt sind; tatsächlich deckt die private Unfallversicherung mit entsprechender Klausel die Invaliditätsfolgen einer beruflichen Infektion am umfassendsten ab. Zudem wird die Absicherung des Einkommensausfalls durch ein Krankenhaustagegeld oft vergessen.

Fazit

Eine maßgeschneiderte private Unfallversicherung mit Infektionsklausel und ausreichender Invaliditätssumme ist für Internisten eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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