Die private Unfallversicherung ergänzt für Neurologen die gesetzliche Unfallversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Besonders niedergelassene Neurologen, die auf ihre feinmotorischen und kognitiven Fähigkeiten angewiesen sind, profitieren von einer gut dimensionierten Unfallversicherung, die auch bei Unfällen im Alltag und in der Freizeit greift.
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Unfallversicherung deckt für angestellte Neurologen nur Berufsunfälle ab; Freizeitunfälle sind nicht versichert
- Eine private Unfallversicherung schützt rund um die Uhr, auch in der Freizeit
- Für niedergelassene Neurologen ist die Verbindung von Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung die optimale Absicherungsstrategie
Unfallversicherung speziell für Neurologen
Neurologen, die als angestellte Ärzte in Klinik oder Praxis tätig sind, sind über die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, BGW) gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Freizeitunfälle, die statistisch häufiger sind als Berufsunfälle, sind damit nicht abgedeckt. Eine private Unfallversicherung schließt diese Lücke.
Für Neurologen ist die Invaliditätsleistung der Unfallversicherung besonders relevant: Bei einem unfallbedingten dauerhaften Gesundheitsschaden wird eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente gezahlt, deren Höhe sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität richtet. Empfohlen wird eine Invaliditätssumme von mindestens dem 5-Fachen des Jahresnettoeinkommens. Bei einem Jahresnetto von 120.000 Euro sollte die Invaliditätssumme daher mindestens 600.000 Euro betragen.
Worauf Neurologen besonders achten sollten
Neurologen sollten beim Abschluss einer Unfallversicherung auf die Progressionsklausel achten: Eine Progression von 225 bis 500 % bedeutet, dass bei vollständiger Invalidität ein Vielfaches der Grundversicherungssumme ausgezahlt wird. Ärzteversichert empfiehlt, die Unfallversicherung als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu betrachten, da beide zusammen einen umfassenden Absicherungsschutz bieten, während die BU laufende Einkommensausfälle absichert und die Unfallversicherung einen einmaligen Kapitalbetrag zur Anpassung der Lebensumstände liefert.
Typische Fehler bei Neurologen
Ein häufiger Fehler ist die Unterdimensionierung der Unfallversicherungssumme, die nicht an das tatsächliche Einkommen angepasst wurde. Außerdem wird der Unterschied zwischen Unfall- und BU-Versicherung manchmal nicht verstanden, was zu Lücken oder Doppelabsicherungen führt.
Fazit
Eine gut dimensionierte private Unfallversicherung ist für Neurologen eine wichtige Ergänzung zur BU-Versicherung und schützt das finanzielle Fundament auch bei schweren Freizeitunfällen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Private Unfallversicherung
- BaFin – Unfallversicherung
- Bundesärztekammer – Versicherungen für Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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