Notfallmediziner sind in ihrem Berufsalltag deutlich höheren Unfallrisiken ausgesetzt als die meisten anderen Arztgruppen: körperliche Einsätze im Rettungsdienst, Nadelstichverletzungen, Auseinandersetzungen mit agitierten Patienten und das erhöhte Verkehrsunfallrisiko durch Einsatzfahrten machen eine private Unfallversicherung besonders wichtig.
Das Wichtigste in Kürze
- Notärzte im Rettungsdienst sind durch die gesetzliche Unfallversicherung der zuständigen Berufsgenossenschaft (BGW) für Arbeitsunfälle abgesichert; Freizeitunfälle sind damit aber nicht gedeckt.
- Das Einsatzfahrer-Risiko (Sonderrechte im Rettungseinsatz erhöhen die Wahrscheinlichkeit von Verkehrsunfällen) ist ein spezifisches Risikofaktor für Notärzte, den eine private Unfallversicherung abdecken sollte.
- Eine Invaliditätsgrundsumme von mindestens 500.000 Euro mit progressiver Staffelung ist für Notfallmediziner angesichts des beruflichen Risikoprofils empfehlenswert.
Unfallversicherung speziell für Notfallmediziner
Das Unfallrisiko von Notärzten ist unter allen ärztlichen Berufsgruppen eines der höchsten. Rettungseinsätze unter Zeitdruck, körperliche Patienten-Interaktionen, das Tragen schwerer Ausrüstung und der Dienst unter extremen Witterungsbedingungen erhöhen das Verletzungsrisiko erheblich. Hinzu kommt das Sonderrechte-Dilemma: Im Einsatz mit Sondersignal gilt das Fahrzeug als privilegiert, aber der Fahrer und alle Insassen tragen trotzdem das volle körperliche Risiko eines Verkehrsunfalls.
Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, BGW) deckt Arbeitsunfälle ab, also Unfälle, die in direkt mit der Berufsausübung im Zusammenhang stehen. Ein Verkehrsunfall auf dem Rettungseinsatz ist ein Arbeitsunfall und damit BGW-versichert. Ein Ski-Unfall im Urlaub ist kein Arbeitsunfall und damit ausschließlich durch die private Unfallversicherung gedeckt. Angesichts des aktiven Lebensstils vieler Notfallmediziner (Sport, Outdoor-Aktivitäten) ist dieser Schutzbereich besonders relevant.
Worauf Notfallmediziner besonders achten sollten
Bei der Tarifauswahl für eine private Unfallversicherung sollten Notfallmediziner besonders auf Ausschlussklauseln für gefährliche Sportarten und auf die Regelung zu Unfällen bei erhöhter Gefahrgeneigtheit des Berufs achten. Einige Tarife haben Einschränkungen für Berufe mit erhöhtem Unfallrisiko; Notfallmediziner sollten explizit fragen, ob ihre Tätigkeit zu Prämienaufschlägen oder Ausschlüssen führt. Ärzteversichert empfiehlt, die Invaliditätsgrundsumme mindestens auf Höhe des Jahreseinkommens zu setzen und eine progressive Staffelung zu wählen, die bei höheren Invaliditätsgraden überproportional leistet.
Typische Fehler bei Notfallmedizinern
Ein typischer Fehler ist die Vernachlässigung der Unfallversicherung zugunsten der BU-Versicherung. Beide Produkte sind komplementär: Die BU schützt bei Erkrankungen, die Unfallversicherung bei körperlichen Unfallfolgen. Wer nur in eine Absicherung investiert, hat systembedingte Lücken. Ein weiterer Fehler ist das Vergessen der Geltungsbereiche: Manche Tarife beschränken die Leistung auf das Inland oder schließen Auslandseinsätze im humanitären Bereich aus, was für Notärzte, die in internationalen Einsätzen tätig sind, relevant sein kann.
Fazit
Notfallmediziner brauchen eine Unfallversicherung, die ihr spezifisches Risikoprofil mit hoher Invaliditätssumme, Progression und ohne unangemessene Berufsausschlüsse abdeckt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Private Unfallversicherung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →