Orthopäden sind in ihrer täglichen Arbeit körperlich gefordert: Untersuchungen am Bewegungsapparat, ggf. operative Eingriffe und eine häufig stehende Tätigkeit belasten Rücken, Knie und Schultern. Eine private Unfallversicherung schützt die finanzielle Existenz bei unfallbedingter Invalidität.

Das Wichtigste in Kürze

  • Privaten Unfallschutz benötigen Orthopäden als Ergänzung zum gesetzlichen Schutz der Berufsgenossenschaft.
  • Für operierende Orthopäden ist eine hohe Invaliditätsgrundsumme mit Progressionsklausel sinnvoll.
  • Die Gliedertaxe sollte Hände und Arme besonders hoch bewerten, da feinmotorische Einschränkungen operative Tätigkeit behindern.

Unfallversicherung speziell für Orthopäden

Operierende Orthopäden sind in ähnlicher Weise wie andere chirurgische Fachärzte auf körperliche Unversehrtheit angewiesen: Eine Verletzung der Hand oder des Arms kann dazu führen, dass Operationen nicht mehr sicher durchführbar sind. Die private Unfallversicherung schließt die Lücke, die die gesetzliche Unfallversicherung bei privaten Unfällen lässt.

Empfehlenswert ist eine Invaliditätsgrundsumme von mindestens 400.000 bis 600.000 Euro mit einer Progressionsklausel von 300 bis 350 Prozent. Bei einer Invalidität ab 50 Prozent springt damit die Leistung auf das 3- bis 3,5-fache der Grundsumme. Diese hohe Absicherung ist besonders für Orthopäden mit eigenem Operationsbetrieb wichtig, da bei operativer Einschränkung nicht nur das Gehalt, sondern auch die gesamte Praxisstruktur gefährdet ist.

Worauf Orthopäden besonders achten sollten

Orthopäden, die sportmedizinische oder manualtherapeutische Leistungen erbringen, sollten prüfen, ob diese Tätigkeiten als erhöhtes Risiko in der Unfallversicherung eingestuft werden. In der Regel werden medizinische Tätigkeiten nicht mit Risikoaufschlägen belegt; eine Voranfrage beim Versicherer schafft jedoch Klarheit. Ärzteversichert unterstützt Orthopäden bei der Auswahl eines Tarifs, der zum individuellen Tätigkeitsprofil passt.

Typische Fehler bei Orthopäden

Ein häufiger Fehler ist das Fehlen einer Anpassungsgarantie, die eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne neue Gesundheitsprüfung erlaubt. Wer in jungen Jahren eine niedrige Grundsumme wählt, kann diese bei steigendem Einkommen häufig nur mit erneuter Gesundheitsprüfung anheben. Ein weiterer Fehler ist das Vernachlässigen der Renteroption: Wer eine schwere Verletzung erleidet und monatliche Kosten für Pflege oder Reha hat, profitiert von einer kombinierten Einmal- und Rentenleistung.

Fazit

Eine maßgeschneiderte private Unfallversicherung mit ausreichender Grundsumme und Progressionsklausel ist für Orthopäden eine unverzichtbare Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsabsicherung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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