Psychiater arbeiten überwiegend in gesprächsintensiven, sitzenden Tätigkeiten, was sie versicherungsrechtlich als günstige Risikogruppe erscheinen lässt. Dennoch gibt es spezifische Unfallrisiken im psychiatrischen Praxisalltag, die bei der Absicherung berücksichtigt werden sollten: Übergriffe durch schwer psychisch erkrankte Patienten sind eine unterschätzte Gefahr.
Das Wichtigste in Kürze
- Psychiater gelten bei Versicherern als Berufsgruppe mit niedrigem Unfallrisiko (meist Gruppe 1), was günstige Beiträge ermöglicht.
- Körperliche Übergriffe durch Patienten mit psychiatrischen Erkrankungen (Schizophrenie, manische Episoden, Borderline-Persönlichkeitsstörung) sind ein berufsspezifisches Unfallrisiko, das in der privaten Unfallversicherung explizit versichert sein sollte.
- Eine ausreichende Invaliditätssumme ist auch für Psychiater wichtig, da ein Arm- oder Handunfall die Schreibfähigkeit beeinträchtigen und die therapeutische Arbeit dauerhaft einschränken kann.
Unfallversicherung speziell für Psychiater
Der Berufsunfall eines Psychiaters durch Patientenübergriff ist selten, aber real: In der Forensischen Psychiatrie, in Notaufnahmen und in der Krisenintervention sind körperliche Auseinandersetzungen mit schwer psychisch erkrankten Patienten dokumentiert. Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) deckt Arbeitsunfälle ab; die private Unfallversicherung greift dagegen auch bei Freizeitunfällen und bei Unfällen, die nicht klar als Arbeitsunfall einzustufen sind.
Wer eine private Unfallversicherung mit Progressionsklausel (300 Prozent) und einer Versicherungssumme von 400.000 EUR abschließt, erhält bei einem Invaliditätsgrad von 30 Prozent (z. B. nach einem Sturz mit Schultergelenksverletzung) eine Leistung von 360.000 EUR; ohne Progression wären es nur 120.000 EUR. Der Mehrpreis für die Progressionsklausel ist gering und amortisiert sich im Leistungsfall deutlich.
Worauf Psychiater besonders achten sollten
Der Einschluss von Berufskrankheiten in die Unfallversicherung ist für Psychiater relevant: Psychische Erkrankungen (Burnout, Trauma durch Patientenübergriffe) sind keine klassischen Unfälle im Sinne der Unfallversicherung, aber einige Tarife bieten Erweiterungsklauseln für psychische Traumafolgen nach Übergriff. Ärzteversichert prüft diese Klauseln im Marktvergleich.
Wer als Psychiater sportlich aktiv ist, sollte sicherstellen, dass alle ausgeübten Sportarten (auch Extremsportarten) in der Police explizit eingeschlossen sind; Standardtarife schließen manche Hochrisikosportarten aus.
Typische Fehler bei Psychiatern
Ein häufiger Fehler ist das Fehlen einer Übergangsleistung im Tarif: Wer nach einem Unfall für 12 bis 18 Monate arbeitsunfähig ist, erhält ohne Übergangsleistungsklausel keine Leistung aus der Unfallversicherung, solange der Dauerschaden noch nicht feststellbar ist. Eine Übergangsleistungsklausel zahlt in dieser Wartezeit eine monatliche Leistung. Ein zweiter Fehler ist die fehlende Anpassung der Versicherungssumme an gestiegenes Einkommen: Wer die Police mit 28 Jahren mit 200.000 EUR abgeschlossen hat und mit 45 Jahren 180.000 EUR jährlich verdient, ist erheblich unterversichert.
Fazit
Die private Unfallversicherung für Psychiater ist dank günstiger Berufsklasse erschwinglich und sollte mit ausreichender Versicherungssumme, Progressionsklausel und Übergangsleistung ausgestattet sein. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Unfallversicherung Bedingungswerk
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Berufsgenossenschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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