Unfallchirurgen behandeln täglich schwere Traumata anderer Menschen und sind dabei selbst einem erhöhten körperlichen Risiko ausgesetzt: Nadelstichverletzungen, Schnitte durch Instrumente und die physische Belastung durch langes Stehen und Heben gehören zum Berufsalltag. Eine private Unfallversicherung sichert Unfallchirurgen für Ereignisse ab, die außerhalb des gesetzlichen BG-Schutzes liegen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nadelstich- und Infektionsklausel unverzichtbar: Unfallchirurgen haben ein erhöhtes Expositionsrisiko für Blutübertragungen; eine hochwertige Unfallversicherung schließt Infektionskrankheiten als Unfall-Äquivalent explizit ein.
  • Handrisiko vergleichbar mit Chirurgen allgemein: Verletzungen der Feinmotorik wirken sich existenzbedrohend auf die Berufsausübung aus.
  • Privates Unfallrisiko nicht unterschätzen: Viele Unfallchirurgen sind sportlich aktiv; Skiunfälle, Fahrradstürze oder Kletterunfälle sind die häufigsten Privatunfälle dieser Berufsgruppe.

Unfallversicherung speziell für Unfallchirurgen

Unfallchirurgen sind bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gegen Arbeitsunfälle pflichtversichert. Dieser Schutz deckt jedoch keine privaten Unfälle ab und bietet auch keine Einkommensersatzleistung für Selbstständige. Niedergelassene Unfallchirurgen, die ohne Einkommensersatz aus der privaten Unfallversicherung auskommen müssen, tragen deshalb ein erhebliches persönliches Risiko.

Die empfohlene Grundsumme liegt für Unfallchirurgen mit einem Jahreseinkommen von 150.000 EUR brutto bei mindestens 400.000 bis 500.000 EUR, um bei einer relevanten Invalidität (20 bis 50 Prozent) eine wirtschaftlich spürbare Leistung auszuzahlen. Mit einer Progression von 350 Prozent und 500.000 EUR Grundsumme ergeben sich bei 50 Prozent Invalidität 875.000 EUR Auszahlung.

Worauf Unfallchirurgen besonders achten sollten

Unfallchirurgen sollten bei der Tarifprüfung darauf achten, dass Berufskrankheiten und Infektionskrankheiten explizit mitversichert sind. Viele Standardtarife schließen Infektionskrankheiten ausdrücklich aus; eine Zusatzklausel für hepatitisbedingte Dauerschäden oder HIV-Infektionen nach Nadelstich ist für diese Berufsgruppe obligatorisch.

Ärzteversichert empfiehlt außerdem eine Überprüfung des Unfallschutzes bei operativer Tätigkeit im Ausland: Bei humanitären Einsätzen oder internationalen Kongresstätigkeiten kann der Deckungsbereich eingeschränkt sein. Ein weltweiter Geltungsbereich ohne regionale Einschränkungen ist Standard in hochwertigen Tarifen.

Typische Fehler bei Unfallchirurgen

Ein verbreiteter Fehler ist das Vertrauen darauf, dass die BG alle relevanten Fälle abdeckt. Die BG leistet nur bei anerkannten Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten im engeren Sinne, nicht für den deutlich häufigeren Privatunfall im Urlaub oder beim Hobby. Statistisch passiert den meisten Unfallchirurgen der folgenreiche Unfall außerhalb der Arbeitszeit.

Ein weiterer Fehler ist die fehlende Anpassung der Versicherungssumme nach einer Praxisgründung oder Einkommenserhöhung. Eine Police, die als Assistenzarzt für 80.000 EUR Jahreseinkommen abgeschlossen wurde, ist nach einem Karriereschritt auf ein Oberarztgehalt von 150.000 EUR deutlich unterdimensioniert.

Fazit

Unfallchirurgen benötigen eine private Unfallversicherung mit explizitem Infektionsschutz, hoher Grundsumme und weltweitem Geltungsbereich, um alle beruflichen und privaten Risiken vollständig abzudecken. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →