Zahnärzte sind auf den Einsatz ihrer Hände in einem Maße angewiesen, das kaum ein anderer Berufsstand kennt. Ein Handunfall, eine Sehnenverletzung oder eine Fingergelenksarthrose kann das Ende der zahnärztlichen Tätigkeit bedeuten. Eine private Unfallversicherung, die die spezifischen Risiken des Zahnarztberufs berücksichtigt, ist deshalb unverzichtbar.
Das Wichtigste in Kürze
- Zahnärzte sind auf funktionierende Feinmotorik angewiesen; bereits ein Teilfunktionsverlust einer Hand kann Berufsunfähigkeit bedeuten.
- Die gesetzliche Unfallversicherung (BGW) deckt nur Arbeitsunfälle; private Unfallversicherungen schließen die Freizeitlücke.
- Eine private Unfallversicherung mit Gliedertaxe, die die Hände überproportional bewertet, ist für Zahnärzte besonders empfehlenswert.
Unfallversicherung speziell für Zahnärzte
Die Hände sind für Zahnärzte das wichtigste Arbeitswerkzeug. Bereits ein dauerhafter Funktionsverlust von 20 bis 30 % in einem Finger oder der Hand kann dazu führen, dass Zahnärzte feinmotorische Eingriffe nicht mehr sicher durchführen können. Die Standardgliedertaxe der meisten Unfallversicherer bewertet den Verlust eines Fingers mit 5 bis 20 % Invalidität, was für Zahnärzte oft nicht angemessen ist. Spezielle Berufsinvaliditäts-Tarife oder Unfallversicherungen mit "erweiterter Gliedertaxe für Berufsgruppe Zahnarzt" bewerten Fingerverluste mit bis zu 50 bis 70 % Invalidität und sind deshalb erheblich besser geeignet.
Neben dem klassischen Traumarisiko (Haushaltsunfall, Sportunfall, Verkehrsunfall) sind für Zahnärzte auch spezifische Berufsrisiken relevant: Nadelstichverletzungen sind zwar keine Unfälle im versicherungsrechtlichen Sinne, aber Spritzer infektiöser Substanzen in die Augen können bei entsprechend vorerkrankten Patienten zu ernsthaften Infektionen führen. Hierfür besteht jedoch in der Regel der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (BGW), sofern der Unfall während der Arbeit geschieht.
Worauf Zahnärzte besonders achten sollten
Zahnärzte sollten bei der Auswahl der Unfallversicherung explizit auf eine für Zahnärzte optimierte Gliedertaxe bestehen, die Fingerverluste und Handverletzungen überproportional bewertet. Ärzteversichert empfiehlt Zahnärzten, neben der Unfallversicherung auch eine starke Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben, da Berufsunfähigkeit durch degenerative Gelenkerkrankungen (Arthrose) oder Muskelerkrankungen nicht über die Unfallversicherung abgedeckt wird. Eine Kombination beider Produkte bietet den umfassendsten Schutz.
Typische Fehler bei Zahnärzten
Ein häufiger Fehler ist der Abschluss einer Standardunfallversicherung ohne Berücksichtigung der Berufsspezifik. Die Standard-Gliedertaxe bildet den Wertverlust einer Zahnarzthand nicht korrekt ab. Ein weiterer Fehler ist ein zu niedrig angesetztes Invaliditätskapital: Bei einer Invaliditätssumme von 150.000 Euro sind selbst 100 % Invalidität keine ausreichende Absicherung für einen Zahnarzt mit Praxiskredit und Familie.
Fazit
Eine spezialisierte Unfallversicherung mit zahnarzt-optimierter Gliedertaxe ist für Zahnärzte die Grundlage eines umfassenden Berufsschutzes. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- BGW – Gesetzliche Unfallversicherung Zahnarzt
- GDV – Private Unfallversicherung Gliedertaxe
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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