Augenärzte gehören zu den überdurchschnittlich verdienenden Facharztgruppen, was die Versorgungswerksstrategie besonders relevant macht: Mit höheren Pflichtbeiträgen und attraktiven Mehrzahlungsoptionen können Augenärzte eine substanzielle Versorgungswerksrente aufbauen, die die private Altersvorsorge ergänzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Augenärzte sind als approbierte Ärzte Pflichtmitglieder im Versorgungswerk ihrer Landesärztekammer; bei einem Jahresgewinn von 250.000 Euro liegt der Regelpflichtbeitrag typischerweise bei 1.500 bis 2.000 Euro monatlich.
- Freiwillige Mehrzahlungen bis zum Vierfachen des Regelpflichtbeitrags sind steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig; für Augenärzte mit hohem Steuersatz ergibt sich eine erhebliche Steuerersparnis.
- Die operative Tätigkeit in der Augenheilkunde erhöht das Berufsunfähigkeitsrisiko; das Versorgungswerk zahlt bei Berufsunfähigkeit eine Rente, die jedoch oft geringer ist als private BU-Leistungen.
Versorgungswerk speziell für Augenärzte
Augenärzte, die als Niedergelassene tätig sind, erzielen durch GKV-Abrechnung, Privatpatienten und IGeL-Leistungen (Laserchirurgie, refraktive Eingriffe, Individuelle Gesundheitsleistungen) Jahresgewinne von typischerweise 200.000 bis 400.000 Euro. Dieses Einkommensniveau ermöglicht eine besonders effektive Nutzung des Versorgungswerks: Bei einem Regelpflichtbeitrag von 1.800 Euro monatlich und einer Hochstufung auf den Dreifachen Beitrag (5.400 Euro monatlich) werden jährlich 64.800 Euro in das Versorgungswerk eingezahlt, wovon bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent rund 27.000 Euro als Steuerspareffekt zurückfließen.
Die Versorgungswerks-Rente eines Augenarztes, der 30 Jahre lang den Dreifachen Pflichtbeitrag zahlt, kann je nach Versorgungswerk und Renditeentwicklung 4.000 bis 8.000 Euro monatlich betragen. Dieser Betrag übersteigt zwar nicht unbedingt das letzte Nettoeinkommen, bildet aber eine solide Basis für den Ruhestand. Da Augenärzte häufig bis ins höhere Alter operieren und damit entsprechend lange hohe Einkommen erzielen, ist eine Rentenanwartschaft in dieser Größenordnung realistisch planbar.
Worauf Augenärzte besonders achten sollten
Augenärzte sollten die Berufsunfähigkeitsklausel ihres Versorgungswerks genau prüfen: Viele Versorgungswerke zahlen nur bei vollständiger Berufsaufgabe (nicht bei Teilberufsunfähigkeit), und der Begriff der Berufsunfähigkeit ist enger gefasst als bei privaten BU-Versicherungen. Ärzteversichert empfiehlt, das Versorgungswerk durch eine private BU-Versicherung zu ergänzen, die bei echten Fähigkeitsminderungen (z. B. nachlassende Feinmotorik bei operativer Augenheilkunde) greift, auch wenn der Arzt noch andere Tätigkeiten ausüben könnte.
Typische Fehler bei Augenärzten
Ein häufiger Fehler ist das Zuwarten mit der Versorgungswerksstrategie bis zur Niederlassung. Augenärzte, die als Assistenzärzte und Oberärzte ihre Versorgungswerksbeiträge nicht optimiert haben, verlieren wertvolle Anwartschaftsjahre. Ein weiterer Fehler ist die fehlende jährliche Überprüfung der Rentenanwartschaft: Das Versorgungswerk schickt jährlich Standmitteilungen; wer diese nicht auswertet, hat keinen realistischen Überblick über seine Versorgungssituation im Rentenalter.
Fazit
Augenärzte können durch strategische Nutzung von Pflicht- und Mehrbeiträgen im Versorgungswerk eine substanzielle Altersvorsorge aufbauen, die durch private Ergänzungen optimal abgesichert wird. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen
- Bundesärztekammer
- Bundesministerium der Finanzen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →