Das Versorgungswerk ist für Internisten die wichtigste Säule der Altersvorsorge. Internisten, insbesondere in der Niederlassung mit internistisch-gastroenterologischen, kardiologischen oder diabetologischen Schwerpunkten, erzielen Einkommen, die eine strategische Versorgungswerks-Planung besonders lohnend machen.
Das Wichtigste in Kürze
- Alle approbierten Internisten in Deutschland sind Pflichtmitglied im Versorgungswerk ihrer Landesärztekammer.
- Der Pflichtbeitrag beträgt bundesweit einheitlich 14,6 % des beitragspflichtigen Einkommens bis zu einem festgelegten Höchstbeitrag.
- Internisten als Klinikärzte (Angestellte) können sich unter Voraussetzungen von der GRV-Pflicht befreien lassen und ausschließlich ins Versorgungswerk einzahlen.
Versorgungswerk speziell für Internisten
Internisten zählen zu den häufigsten Mitgliedern der Versorgungswerke, da die Innere Medizin mit ihren Subspezialisierungen eine sehr breite Facharztgruppe darstellt. Niedergelassene Internisten, die ihre KV-Abrechnung maximieren, können jährliche Versorgungswerks-Beiträge von bis zu 25.000 Euro (je nach Bundesland) zahlen und damit hohe Rentenansprüche aufbauen. Die prognostizierte Altersrente nach 35 Beitragsjahren beträgt im Durchschnitt 3.500 bis 5.500 Euro monatlich, was deutlich über dem Niveau der gesetzlichen Rente liegt.
Internisten, die als angestellte Ärzte in Kliniken tätig sind, werden von ihrem Arbeitgeber zur GRV angemeldet und müssen aktiv einen Befreiungsantrag stellen, wenn sie ausschließlich ins Versorgungswerk einzahlen möchten. Dieser Antrag muss spätestens drei Monate nach Aufnahme der versicherungspflichtigen Tätigkeit gestellt werden; versäumte Fristen können zu Doppelmitgliedschaften führen, die rückwirkend nur schwer korrigiert werden können. Das Bundessozialgericht hat zuletzt verschiedene Fragen zur Befreiungsmöglichkeit engmaschig reguliert.
Worauf Internisten besonders achten sollten
Internisten, die in der Klinik beginnen und parallel eine internistische Praxis aufbauen, sollten ihre Versorgungswerks-Beiträge aus beiden Einkommensquellen koordinieren. Ärzteversichert empfiehlt Internisten, die Versorgungswerks-Rentenerwartung regelmäßig durch einen persönlichen Kontoauszug des Versorgungswerks zu überprüfen und die Lücke zur angestrebten Rente durch private Altersvorsorge (Rürup-Rente, ETF-Sparpläne) zu schließen.
Typische Fehler bei Internisten
Ein häufiger Fehler ist das Versäumen des Befreiungsantrags von der GRV innerhalb der Drei-Monats-Frist bei neuer Anstellung. Ein weiterer Fehler ist die Unterschätzung des Beitragsanstiegs im Alter bei der PKV in Verbindung mit sinkenden Praxisumsätzen, was die Versorgungswerksrente als einzige Einnahmequelle unter Druck setzt.
Fazit
Das Versorgungswerk ist für Internisten ein leistungsstarkes Instrument der Altersvorsorge, das jedoch aktiv gestaltet und mit privater Vorsorge kombiniert werden sollte. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen – ABV
- Bundesärztekammer – Versorgungswerke
- Gesetze im Internet – § 6 SGB VI Befreiung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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