Kardiologen gehören zu den besserverdienenden Facharztgruppen in Deutschland: Niedergelassene Kardiologen erzielen Nettoüberschüsse von typischerweise 200.000 bis 450.000 EUR jährlich. Die Versorgungswerk-Beitragsgestaltung auf diesem Einkommensniveau erfordert eine strategische Planung, um Steuervorteil und Rentenanwartschaft zu optimieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Jahresüberschüssen über 200.000 EUR ist die Beitragsbemessungsgrenze des Versorgungswerks oft schon mit dem Regelpflichtbeitrag erreicht; zusätzliche Einzahlungen sind nur bis zum 2,25-fachen Regelpflichtbeitrag möglich
  • Der steuerliche Sonderausgabenabzug nach § 10 EStG beträgt maximal 27.566 EUR (2025, Alleinstehende); bei Versorgungswerk-Beiträgen in dieser Größenordnung ist der Abzug oft vollständig ausgeschöpft
  • Kardiologen mit erheblichen privaten Liquidationen sollten prüfen, ob eine Rürup-Rente als Ergänzung sinnvoll ist, wenn der § 10-EStG-Höchstbetrag nicht vollständig durch Versorgungswerk-Beiträge gedeckt ist

Versorgungswerk speziell für Kardiologen

Die Einkommensstruktur kardiologischer Praxen ist durch zwei Quellen geprägt: kassenärztliche Einnahmen aus EBM-Leistungen (Echokardiografie, Ergometrie, Langzeit-EKG) und private Liquidationen nach GOÄ, die insbesondere bei Herzkatheteruntersuchungen erheblich sein können. Das Versorgungswerk berechnet seine Beiträge auf Basis des Einkommensteuerbescheids; Privateinnahmen fließen in die Beitragsbemessung ein.

Kardiologen, die neben der eigenen Praxis als Belegarzt in einem Herzkatheter-Labor tätig sind, erzielen dort zusätzliche Einnahmen, die ebenfalls im Versorgungswerk beitragspflichtig sind. Wer mehr als das 2,25-fache des Regelpflichtbeitrags zurücklegen möchte, muss auf private Investitionswege ausweichen: ETF-Sparpläne, Immobilienanlage oder eine zusätzliche Rürup-Rente ergänzen die Versorgungswerk-Rente sinnvoll.

Worauf Kardiologen besonders achten sollten

Kardiologen sollten die Frage der Erwerbsminderungsrente im Versorgungswerk aktiv prüfen: Im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung, die die kardiologische Tätigkeit dauerhaft einschränkt, zahlt das Versorgungswerk eine Berufsunfähigkeitsrente, die aber häufig deutlich unter dem letzten Nettoeinkommen liegt. Ärzteversichert empfiehlt deshalb, parallel eine private BU-Versicherung abzuschließen, die diese Lücke schließt. Die Versorgungswerk-Leistungen im Todesfall sind in den meisten Satzungen begrenzt; eine Risikolebensversicherung ergänzt den Schutz für Hinterbliebene.

Typische Fehler bei Kardiologen

Ein häufiger Fehler ist die fehlende Planung für variable Einkommensjahre: Kardiologen, die in einem Jahr erhebliche Geräteinvestitionen tätigen, weisen niedrigere steuerliche Gewinne aus und zahlen entsprechend weniger ins Versorgungswerk ein. Das Nachholprinzip des Versorgungswerks erlaubt keine nachträgliche Aufstockung. Ein weiterer Fehler ist die Vernachlässigung der Inflation: Eine Versorgungswerk-Rente, die heute angemessen erscheint, kann in 30 Jahren durch Preissteigerungen erheblich an Kaufkraft verloren haben; ein ergänzender Kapitalaufbau ist daher unerlässlich.

Fazit

Kardiologen sollten das Versorgungswerk als Basisabsicherung nutzen und gezielt durch private BU-Versicherung, Risikolebensversicherung und ergänzende Kapitalanlage ergänzen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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