Das ärztliche Versorgungswerk ist für Kinderärzte die primäre Säule der Altersvorsorge. Angesichts der im Vergleich zu anderen Facharztgruppen tendenziell niedrigeren Einkommensniveaus in der Pädiatrie ist eine bewusste Versorgungswerkstrategie besonders wichtig, um die Versorgungslücke im Rentenalter zu minimieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kinderärzte sind als approbierte Ärzte Pflichtmitglieder im ärztlichen Versorgungswerk ihrer zuständigen Landesärztekammer; die Pflichtbeiträge sind einkommensabhängig und orientieren sich am jährlich aktualisierten Regelpflichtbeitrag.
  • Freiwillige Mehrzahlungen bis zum Höchstbeitrag (Vierfaches des Regelpflichtbeitrags) sind steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig und erhöhen die Rentenanwartschaft.
  • Die Versorgungswerks-Rente ersetzt in der Regel nur 50 bis 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens; eine ergänzende private Altersvorsorge ist für Kinderärzte deshalb notwendig.

Versorgungswerk speziell für Kinderärzte

Alle approbierten Ärzte in Deutschland sind Pflichtmitglieder im ärztlichen Versorgungswerk der jeweiligen Landesärztekammer, sofern sie als Ärzte tätig sind. Für Kinderärzte gilt dasselbe Grundprinzip; allerdings führt das im Vergleich zu anderen Fachgruppen niedrigere Einkommensniveau in der Pädiatrie dazu, dass die Pflichtbeiträge und damit die späteren Rentenanwartschaften tendenziell niedriger ausfallen. Wer als niedergelassener Kinderarzt einen Jahresgewinn von 140.000 Euro erzielt, zahlt einen deutlich niedrigeren Pflichtbeitrag als ein Kardiologe mit 350.000 Euro Jahresgewinn.

Die strategische Nutzung freiwilliger Mehrzahlungen ist für Kinderärzte deshalb besonders relevant. Der Regelpflichtbeitrag kann auf das Doppelte, Dreifache oder Vierfache erhöht werden; die genauen Grenzen sind bei jedem Versorgungswerk unterschiedlich und können beim zuständigen Versorgungswerk direkt erfragt werden. Bei einem Regelpflichtbeitrag von 1.500 Euro monatlich und einer Hochstufung auf den Vierfachen Beitrag (6.000 Euro monatlich) entsteht eine jährliche Steuerstundung von über 20.000 Euro (bei 42 Prozent Grenzsteuersatz), die gleichzeitig die Rentenanwartschaft erheblich erhöht.

Worauf Kinderärzte besonders achten sollten

Kinderärzte, die aus der Klinik in die Niederlassung wechseln, sollten prüfen, ob der Wechsel von angestellter zu selbstständiger Tätigkeit Auswirkungen auf die Mitgliedschaft im Versorgungswerk hat. In einigen Bundesländern wird der Beitrag für Angestellte und Selbstständige unterschiedlich berechnet. Ärzteversichert empfiehlt, die Versorgungswerkstrategie jährlich zu überprüfen und die freiwilligen Mehrzahlungen im Rahmen einer Gesamtaltersvorsorgestrategie zu planen, die auch Rürup-Rente und ETF-Sparplan umfasst.

Typische Fehler bei Kinderärzten

Ein häufiger Fehler ist die alleinige Verlässlichkeit auf das Versorgungswerk ohne ergänzende Altersvorsorge. Da die Versorgungswerks-Rente bei Kinderärzten aufgrund des niedrigeren Einkommensniveaus oft geringer ausfällt als bei anderen Facharztgruppen, ist die Versorgungslücke im Rentenalter für diese Gruppe besonders relevant. Ein weiterer Fehler ist das mangelnde Wissen über die eigene Rentenanwartschaft: Viele Kinderärzte haben noch nie eine Hochrechnung ihrer Versorgungswerks-Rente angefordert und wissen nicht, wie hoch die zu erwartende Rente tatsächlich ist.

Fazit

Kinderärzte sollten die Möglichkeiten des Versorgungswerks vollständig ausschöpfen und es durch private Altersvorsorge ergänzen, um die Versorgungslücke im Rentenalter zu schließen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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