Das ärztliche Versorgungswerk ist für Neurologen die wichtigste Säule der Altersvorsorge. Als Pflichtversicherung für alle approbierten Ärzte ist es die gesetzliche Rentenversicherung der Ärzteschaft und bietet neben der Altersrente auch Schutz bei Berufsunfähigkeit und im Todesfall.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neurologen zahlen den Regelpflichtbeitrag zum ärztlichen Versorgungswerk ihres Bundeslandes, der sich am Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung orientiert.
  • Freiwillige Mehrzahlungen bis zum doppelten Regelpflichtbeitrag sind möglich und erhöhen die spätere Rentenanwartschaft.
  • Anwartschaftstransfers bei Bundeslandwechsel müssen aktiv beantragt werden.

Versorgungswerk speziell für Neurologen

Neurologen durchlaufen in ihrer Karriere häufig mehrere Stationen in verschiedenen Bundesländern: Studium, Weiterbildung in verschiedenen Krankenhäusern, ggf. Auslandserfahrung und schließlich Niederlassung. Jede Tätigkeit in einem anderen Bundesland bedeutet potenziell eine andere Mitgliedschaft in einem anderen ärztlichen Versorgungswerk. Die Versorgungswerke der 16 Bundesländer kooperieren zwar über die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV), aber die Anwartschaftsübertragungen müssen aktiv beantragt werden.

Für einen Neurologen, der 5 Jahre in Bayern, dann 3 Jahre in Hessen und schließlich dauerhaft in Nordrhein-Westfalen tätig ist, gibt es drei separate Anwartschaften bei drei verschiedenen Versorgungswerken. Wer dies nicht regelmäßig zusammenführt oder zumindest inventarisiert, verliert den Überblick über seine gesamte Altersversorgung. Eine jährliche Abfrage des Anwartschaftsstands bei jedem beteiligten Versorgungswerk ist daher empfehlenswert.

Worauf Neurologen besonders achten sollten

Neurologen sollten die Berufsunfähigkeitsleistungen ihres Versorgungswerks im Blick behalten. In der Neurologie besteht ein relevantes Risiko für Erkrankungen, die die klinische Arbeit beeinträchtigen (Rückenprobleme durch stundenlange Sitzarbeit bei EEG-Auswertungen, Sehprobleme durch intensive Bildschirmarbeit). Ärzteversichert empfiehlt, die Versorgungswerk-Berufsunfähigkeitsleistung durch eine private BU-Versicherung aufzustocken, da die Versorgungswerk-BU-Rente in der Regel 50 bis 70 Prozent der aufgebauten Anwartschaft beträgt und oft nicht das Nettoeinkommensniveau absichert.

Typische Fehler bei Neurologen

Ein häufiger Fehler ist das Nicht-Beantragen des Anwartschaftstransfers bei Bundeslandwechsel. Wer jahrelang Beiträge in verschiedene Versorgungswerke einzahlt, ohne die Transfers zu beantragen, hat im Rentenalter fragmentierte Kleinstrentenansprüche statt einer konsolidierten Hauptrente.

Fazit

Das ärztliche Versorgungswerk bietet Neurologen eine solide Basisaltersversorgung; mit Mehrzahlungen, regelmäßiger Standabfrage und ergänzender privater Vorsorge wird die Absicherung vollständig. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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