Niedergelassene Onkologen erzielen durch die Abrechnung kostspieliger Zytostatika-Therapien erhebliche Umsätze; der Nettoüberschuss ist jedoch davon deutlich zu trennen, da Medikamentenkosten direkt an die Kassen durchgereicht werden. Die Beitragsbemessung im Versorgungswerk richtet sich nach dem tatsächlichen Praxisgewinn, nicht nach dem Bruttoumsatz.
Das Wichtigste in Kürze
- Onkologische Praxen haben oft einen hohen Durchlaufumsatz durch Zytostatika, der nicht im Versorgungswerk-Beitrag abgebildet wird; der maßgebliche Gewinn liegt typischerweise bei 150.000 bis 350.000 EUR jährlich
- Der maximale Versorgungswerk-Beitrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Landesversorgungswerks; Einzahlungen darüber hinaus sind über freiwillige Beiträge bis zum 2,25-fachen Regelbeitrag möglich
- Beiträge sind bis zum gesetzlichen Höchstbetrag von 27.566 EUR (2025) nach § 10 EStG als Sonderausgaben abzugsfähig
Versorgungswerk speziell für Onkologen
Onkologen befinden sich in einer wirtschaftlich besonderen Situation: Das Praxiskonto weist monatliche Umsätze von mehreren Hunderttausend Euro aus, weil Zytostatika direkt im Praxisbudget erscheinen und dann als Sachkosten abgezogen werden. Der tatsächliche Praxisgewinn, auf dessen Basis das Versorgungswerk den Beitrag berechnet, liegt deutlich darunter. Dieses Auseinanderfallen von Umsatz und Gewinn bedeutet, dass Onkologen trotz hoher nominaler Praxisumsätze häufig keine überdurchschnittlich hohen Versorgungswerk-Beiträge zahlen.
Onkologen, die in einem onkologischen Schwerpunktzentrum tätig sind und Selektivverträge nach § 132d SGB V für spezialisierte ambulante Palliativversorgung oder onkologische Therapien haben, generieren teilweise höhere Gewinne, die dann auch im Versorgungswerk berücksichtigt werden. Eine sorgfältige steuerliche Dokumentation, die Medikamentenkosten klar als Durchlaufposten ausweist, ist wichtig für die korrekte Beitragsbemessung.
Worauf Onkologen besonders achten sollten
Onkologen sollten die psychische Belastung ihrer Tätigkeit bei der Altersvorsorgeplanung berücksichtigen: Viele Onkologen scheiden früher aus dem Beruf aus oder reduzieren ihre Arbeitszeit, bevor sie die maximale Rentenanwartschaft erreicht haben. Eine BU-Versicherung, die auch psychische Erkrankungen als Berufsunfähigkeitsursache abdeckt, ist für Onkologen besonders wichtig. Ärzteversichert empfiehlt zudem, die Hinterbliebenenversorgung durch eine Risikolebensversicherung zu ergänzen, da die Leistungen der Versorgungswerke für Hinterbliebene häufig nicht ausreichen.
Typische Fehler bei Onkologen
Ein häufiger Fehler ist die fehlende Differenzierung zwischen Bruttoumsatz und Gewinn bei der Vorsorgeplanung: Wer seinen Vorsorgebedarf am Praxisumsatz statt am tatsächlichen Nettoeinkommen orientiert, plant zu hohe Versorgungswerk-Beiträge ein und überbelastet die Praxisliquidität. Ein weiterer Fehler ist die Nichtberücksichtigung des vorzeitigen Berufsausstiegs: Onkologen, die mit 55 Jahren ihre Praxis aufgeben, haben möglicherweise 15 Jahre weniger Einzahlungszeit ins Versorgungswerk als geplant; eine ergänzende private Altersvorsorge muss diese Lücke schließen.
Fazit
Das Versorgungswerk bildet für Onkologen die Rentenbasis auf dem tatsächlichen Praxisgewinn; die besondere Einkommensstruktur mit hohen Durchlaufkosten erfordert eine sorgfältige Differenzierung bei der Vorsorgeplanung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Versorgungswerke der Ärztekammern
- GKV-Spitzenverband – Onkologische Behandlung und Zytostatika
- GDV – BU-Versicherung für Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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