Orthopäden erzielen als niedergelassene Fachärzte mit eigenem OP-Bereich Nettoüberschüsse, die je nach Praxisgröße und Privatpatientenanteil zwischen 180.000 und 400.000 EUR jährlich liegen können. Die Versorgungswerk-Beitragsstrategie muss dabei die hohe Kapitalbindung in OP-Ausstattung und Arthroskopie-Equipment berücksichtigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Orthopäden mit einem Jahresüberschuss über 180.000 EUR zahlen in den meisten Versorgungswerken den maximalen Regelpflichtbeitrag; freiwillige Höchstbeiträge bis zum 2,25-fachen sind möglich
- Der steuerliche Abzug nach § 10 EStG ist bei Versorgungswerk-Beiträgen oft früh ausgeschöpft; eine ergänzende Rürup-Rente ist nur dann sinnvoll, wenn der Höchstbetrag von 27.566 EUR nicht voll durch Versorgungswerk-Beiträge belegt ist
- Orthopäden mit hohen Praxiskrediten für OP-Ausstattung sollten die Liquidität zwischen Praxistilgung und Versorgungswerk-Beiträgen strategisch planen
Versorgungswerk speziell für Orthopäden
Orthopädische Praxen mit eigenem Gelenkoperationsbereich sind kapitalintensiv: Arthroskopietürme, Bildwandler und Sterilisationseinheiten binden 200.000 bis 500.000 EUR Kapital, das über Kredite finanziert wird. Die Tilgungsbelastung für diese Geräte kann jährlich 30.000 bis 80.000 EUR betragen und konkurriert mit dem Versorgungswerk-Beitrag um die verfügbare Liquidität. In den ersten Jahren nach Praxisgründung kann es sinnvoll sein, den Versorgungswerk-Beitrag auf dem Mindestniveau zu halten, bis die Praxiskredite abgetragen sind.
Für Orthopäden mit erheblichem Privatpatientenanteil aus Sportverletzungen und elektiven gelenkchirurgischen Eingriffen sind die Privateinnahmen Teil der Beitragsbemessungsgrundlage. Die Planung der optimalen Beitragshöhe sollte daher jährlich mit einem Steuerberater abgestimmt werden, der die aktuelle Einkommenssituation kennt.
Worauf Orthopäden besonders achten sollten
Orthopäden sollten beachten, dass eine manuelle Tätigkeit (insbesondere Gelenkoperationen) im Falle eines Handgelenk- oder Handschadens zu einer vollständigen Berufsunfähigkeit führen kann, obwohl das Versorgungswerk eine Erwerbsminderungsrente erst bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit zahlt. Ärzteversichert empfiehlt deshalb ausdrücklich eine private BU-Versicherung, die auf die operative Tätigkeit als Orthopäde abstellt, nicht nur auf die allgemeine Erwerbsfähigkeit. Die Hinterbliebenenrente des Versorgungswerks sollte durch eine Risikolebensversicherung ergänzt werden.
Typische Fehler bei Orthopäden
Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung von Betriebsausgaben und Versorgungswerk-Beiträgen: Praxistilgungen sind betriebliche Ausgaben, keine Altersvorsorge. Wer Tilgungen als Altersvorsorge wertet und deshalb weniger ins Versorgungswerk einzahlt, baut keine ausreichenden Rentenanwartschaften auf, denn die Praxis selbst ist nicht automatisch ein liquides Altersvorsorgeprodukt. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Abstimmung der Beitragsplanung mit der steuerlichen Planung: Wer in einem Jahr durch hohe Investitionsabzugsbeträge einen sehr niedrigen steuerlichen Gewinn ausweist, zahlt zu wenig ins Versorgungswerk ein.
Fazit
Die Versorgungswerk-Planung für Orthopäden erfordert eine sorgfältige Abstimmung mit der Praxisfinanzierung, da hohe Investitionslasten und Versorgungswerk-Beiträge um die gleiche Liquidität konkurrieren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Versorgungswerke der Ärztekammern
- Bundesfinanzministerium – § 10 EStG Sonderausgabenabzug
- GDV – BU-Versicherung für Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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