Psychiater sind in Deutschland in das berufsständische Versorgungswerk ihrer Landesärztekammer eingebunden und damit von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Das Versorgungswerk bietet vergleichsweise attraktive Rentenniveaus, weist aber je nach Bundesland erhebliche Unterschiede in Beitragshöhe, Anlagerendite und Leistungsstruktur auf.
Das Wichtigste in Kürze
- Psychiater zahlen je nach Bundesland zwischen 14,6 und 17 Prozent des Einkommens (gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze) in das Versorgungswerk ein.
- Niedergelassene Psychiater können freiwillige Mehrbeiträge leisten und damit ihre spätere Versorgungsrente individuell aufstocken.
- Die Hinterbliebenenversorgung und Berufsunfähigkeitsrente des Versorgungswerks sind oft nicht ausreichend und sollten durch private Verträge ergänzt werden.
Versorgungswerk speziell für Psychiater
Das Versorgungswerk unterscheidet sich von der gesetzlichen Rentenversicherung in einem zentralen Punkt: Es ist kapitalgedeckt statt umlagenfinanziert. Das Kapital der Mitglieder wird angelegt und erwirtschaftet eine Rendite, die sich in der Rentenformel niederschlägt. Die durchschnittliche Rendite der großen Versorgungswerke lag in den letzten zehn Jahren zwischen 3 und 4 Prozent jährlich; in Niedrigzinsphasen mussten einige Werke die Rentenanwartschaften reduzieren.
Psychiater, die während der Facharztweiterbildung bereits Pflichtbeiträge ins Versorgungswerk geleistet haben, sollten nach der Niederlassung prüfen, ob freiwillige Mehrzahlungen sinnvoll sind. Bei einem Jahreseinkommen von 150.000 EUR übersteigt das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze; der darüber hinausgehende Einkommensanteil fließt nicht automatisch ins Versorgungswerk. Freiwillige Mehrbeiträge bis zur doppelten Pflichtbeitragshöhe sind möglich und steuerlich als Sonderausgaben absetzbar.
Worauf Psychiater besonders achten sollten
Die Berufsunfähigkeitsrente des Versorgungswerks ist oft auf einen Bruchteil der späteren Altersrente begrenzt und greift nur bei vollständiger Berufsunfähigkeit. Psychiater, die durch psychische Erkrankung oder körperliche Einschränkung nicht mehr in der Lage sind, psychiatrische Patienten zu versorgen, aber formal noch als Arzt tätig sein könnten, erhalten vom Versorgungswerk oft keine Leistung. Ärzteversichert empfiehlt daher, zusätzlich eine private BU-Versicherung abzuschließen, die auf die konkrete psychiatrische Tätigkeit abstellt und auf abstrakte Verweisung verzichtet.
Wer als Psychiater zeitweise im Ausland tätig war oder ist, sollte die Auswirkungen auf die Versorgungswerk-Mitgliedschaft prüfen: In einigen Bundesländern ist die Mitgliedschaft bei Auslandstätigkeit suspendiert; Beitragslücken können Rentenansprüche deutlich reduzieren.
Typische Fehler bei Psychiatern
Ein häufiger Fehler ist die unkritische Gleichsetzung von Versorgungswerk-Anwartschaft und ausreichender Altersvorsorge: Wer nur auf das Versorgungswerk setzt und keine ergänzende private Altersvorsorge betreibt, riskiert im Alter eine Versorgungslücke. Ein zweiter Fehler ist das Ausschlagen freiwilliger Mehrbeiträge in einkommensstarken Jahren: Wer in einem Jahr 250.000 EUR verdient, könnte deutlich mehr als den Pflichtbeitrag einzahlen und damit steuerlich agieren, tut dies aber aus Liquiditätsüberlegungen heraus nicht.
Fazit
Das Versorgungswerk ist für Psychiater ein solides Rentenfundament, das durch private BU-Absicherung und ergänzende Altersvorsorge vervollständigt werden muss. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen
- Bundesärztekammer – Versorgungswerke
- GDV – Private Altersvorsorge
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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