Die Weiterbildung zum Facharzt für Augenheilkunde ist anspruchsvoll und dauert mindestens fünf Jahre. Wer die Anforderungen der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer kennt, kann seine Karriere gezielt planen und den Einstieg in die Niederlassung oder Spezialisierung vorbereiten. Für Augenärzte in Weiterbildung gibt es zudem spezifische Versicherungsfragen zu beachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Weiterbildung Augenheilkunde umfasst laut MWBO mindestens 60 Monate, davon 12 Monate in einer niedergelassenen Praxis oder im ambulanten Bereich.
  • Der Katalog der nachzuweisenden Eingriffe (u. a. Katarakt-OPs, intravitreale Injektionen) ist umfangreich und erfordert eine strukturierte Dokumentation.
  • Augenärzte in Weiterbildung können unter bestimmten Bedingungen selbst haftbar werden, weshalb eine eigene Berufshaftpflicht sinnvoll ist.

Weiterbildungsordnung speziell für Augenärzte

Die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer schreibt für das Fachgebiet Augenheilkunde eine Gesamtweiterbildungszeit von 60 Monaten vor. Davon müssen mindestens 24 Monate an einer Weiterbildungsstätte für Augenheilkunde (Klinik oder Praxis) absolviert werden. Zu den pflichtigen Leistungen gehören mindestens 250 selbst durchgeführte Kataraktoperationen sowie 200 intravitreale Injektionen. Der Umgang mit Lasergeräten (Argonlaser, YAG-Laser) sowie die Interpretation ophthalmologischer Diagnostik (OCT, Perimetrie, Hornhauttopografie) sind ebenfalls Pflichtbestandteile.

Die Zahl der Weiterbildungsstätten mit voller Weiterbildungsermächtigung ist begrenzt; nicht jedes Krankenhaus oder jede Praxis darf das vollständige Spektrum ausbilden. Interessierte Augenärzte sollten frühzeitig Kontakt zu Weiterbildern aufnehmen und strukturierte Logbücher der jeweiligen Ärztekammer nutzen. Die Weiterbil­dungs­dauer kann sich verlängern, wenn Pflichtleistungszahlen nicht erreicht werden.

Worauf Augenärzte besonders achten sollten

Augenärzte in Weiterbildung sind in der Regel über ihren Arbeitgeber haftpflichtversichert. Sobald sie jedoch Nebentätigkeiten übernehmen oder vertretungsweise in einer Praxis tätig werden, kann diese Deckung enden. Ärzteversichert empfiehlt, in solchen Fällen eine eigene Berufshaftpflicht abzuschließen, die auf den spezifischen Tätigkeitsumfang abgestimmt ist. Auch für die Niederlassungsplanung nach der Weiterbildung sollten erste Gespräche mit Finanz- und Versicherungsberatern nicht bis zum letzten Moment aufgeschoben werden.

Typische Fehler bei Augenärzte

Häufig werden Pflichtleistungszahlen nicht konsequent dokumentiert, was am Ende der Weiterbildung zu Nachweisproblemen bei der Ärztekammer führen kann. Ein weiterer Fehler: Augenärzte wechseln die Weiterbildungsstätte, ohne sich vorab zu vergewissern, ob angerechnete Zeiten und Leistungszahlen vollständig übertragen werden können.

Fazit

Eine fundierte Kenntnis der Weiterbildungsordnung ist der erste Schritt zu einer erfolgreichen Karriere in der Augenheilkunde. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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