Die chirurgische Weiterbildung ist eine der längsten und anspruchsvollsten in der Medizin. Mit der Novellierung der Musterweiterbildungsordnung 2018 wurden die Anforderungen kompetenzbasierter; Chirurgen in Weiterbildung sollten die Neuregelungen kennen und nutzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Facharztweiterbildung Chirurgie dauert mindestens 6 Jahre und ist in Basis- und Schwerpunktkompetenz unterteilt.
  • OP-Kataloge definieren die nachzuweisenden Eingriffe; eine lückenlose Dokumentation ist für die Anerkennung unverzichtbar.
  • Schwerpunktkompetenzen wie Viszeralchirurgie, Unfallchirurgie oder Thoraxchirurgie werden separat geregelt.

Weiterbildungsordnung speziell für Chirurgen

Die Musterweiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer wurde 2018 grundlegend überarbeitet und auf Kompetenzorientierung umgestellt. Für die allgemeine Chirurgie bedeutet dies: Der Erwerb von Facharzt-Kompetenzen erfolgt nicht mehr nur über Zeitabsolvierung, sondern durch nachgewiesene Kompetenzen in definierten Bereichen. OP-Kataloge definieren Mindestzahlen für eigenständig durchgeführte Eingriffe: Zum Beispiel sind für die Viszeralchirurgie 40 Gallenblasenoperationen, 20 Leistenhernioplastiken und weitere Eingriffe nachzuweisen.

Die Weiterbildungszeit verteilt sich auf mehrere Abschnitte: In den ersten 2 Jahren wird die Basisweiterbildung Chirurgie absolviert, die allen chirurgischen Schwerpunkten gemeinsam ist. Anschließend folgt die Schwerpunktweiterbildung in der gewählten Teildisziplin für weitere 4 Jahre. Wichtig ist, die Weiterbildung an einer anerkannten Weiterbildungsstätte mit entsprechendem Ermächtigungsumfang zu absolvieren, da nicht alle Kliniken alle chirurgischen Schwerpunkte weiterbilden dürfen.

Worauf Chirurgen besonders achten sollten

Die regelmäßige Dokumentation aller operativen Eingriffe im Weiterbildungsportfolio ist für die spätere Anerkennung bei der Ärztekammer unerlässlich. Wer diese Dokumentation vernachlässigt, muss im Anerkennungsverfahren nachweisen, was ohne Belege oft schwer fällt. Ärzteversichert empfiehlt Chirurgen in Weiterbildung, bereits frühzeitig die Berufshaftpflicht zu überprüfen, da eigenverantwortlich durchgeführte Eingriffe ein eigenständiges Haftungsrisiko darstellen, das von der Klinikkollektivhaftpflicht möglicherweise nicht vollständig abgedeckt ist.

Typische Fehler bei Chirurgen

Ein häufiger Fehler ist das Absolvieren der Weiterbildungszeit an einer Klinik, die den benötigten Schwerpunkt nicht oder nur eingeschränkt weiterbilden darf. Wer zu spät erkennt, dass seine Weiterbildungsstätte für bestimmte Eingriffe keine Ermächtigung hat, muss den Klinikwechsel nachträglich einplanen. Auch das Vernachlässigen von Pflichtfortbildungen und Strukturierten Lernprogrammen, die von der Landesärztekammer vorgeschrieben sind, ist ein häufiger Fehler.

Fazit

Die chirurgische Weiterbildung erfordert sorgfältige Planung der Weiterbildungsstätten, lückenlose OP-Dokumentation und die frühzeitige Auseinandersetzung mit dem gewählten Schwerpunkt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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