Die Weiterbildung zum Facharzt für Dermatologie und Venerologie ist in Deutschland auf 48 Monate festgelegt und umfasst ein breites Spektrum: von der Allergologie über die Dermatochirurgie bis zur STD-Behandlung. Wer die Weiterbildungszeit strategisch plant, kann die Facharztanerkennung effizient und mit hoher fachlicher Tiefe erreichen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Mindestweiterbildungszeit für Dermatologie und Venerologie beträgt 48 Monate
- Pflichtrotationen in Allergologie und stationäre Dermatologie sind festgelegt
- Zusatzbezeichnungen (Allergologie, Phlebologie, Proktologie) erweitern das Leistungsspektrum und verbessern die Niederlassungschancen
Weiterbildungsordnung speziell für Dermatologen
Die (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer sieht für die Dermatologie und Venerologie eine Mindestweiterbildungszeit von 48 Monaten vor. Davon müssen mindestens 24 Monate an einer Weiterbildungsstätte der vollen Weiterbildungsbefugnis (i.d.R. Universitätshautklinik oder größere dermatologische Abteilung) absolviert werden. Zu den Pflichtinhalten gehören die Allergologie (mindestens 6 Monate), die Phlebologie sowie umfangreiche Kenntnisse in der operativen Dermatologie.
Die Richtzahlen umfassen u. a. 200 Epikutantestungen, 50 Hauttumor-Operationen, 100 dermatologische Notfallbehandlungen und 50 STD-Diagnosen und -Therapien. Die Dokumentation muss im Logbuch vollständig geführt werden. Nach Abschluss der Weiterbildung ist die Facharztprüfung vor der zuständigen Landesärztekammer abzulegen.
Worauf Dermatologen besonders achten sollten
Dermatologen in der Weiterbildung sollten frühzeitig entscheiden, welche Zusatzbezeichnungen sie anstreben: Allergologie (12 Monate), Phlebologie (18 Monate) und Proktologie (24 Monate) bieten nach der Niederlassung erhebliches zusätzliches Einkommenspotenzial durch spezifische EBM-Leistungen und IGeLn. Ärzteversichert empfiehlt, bereits während der Weiterbildungszeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da die Prämien im Alter von 28 bis 35 Jahren am günstigsten sind.
Typische Fehler bei Dermatologen
Ein häufiger Fehler ist das Versäumen der Logbuch-Einträge für Alltagsleistungen, die erst kurz vor der Facharztprüfung nachgeholt werden müssen und dann oft nicht mehr vollständig belegt werden können. Außerdem wird die Zusatzbezeichnung Allergologie häufig zu spät begonnen, sodass sie erst lange nach der Niederlassung abgeschlossen ist.
Fazit
Die Weiterbildung zur Dermatologie und Venerologie bietet mit ihren Zusatzbezeichnungen hervorragende Perspektiven für die spätere Niederlassung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Weiterbildungsordnung Dermatologie
- KBV – Dermatologie
- Bundesgesundheitsministerium – Ärztliche Weiterbildung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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