Die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin ist für Ärzte aller Fachrichtungen offen und qualifiziert zur Teilnahme an der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Die Anforderungen sind klar definiert, erfordern aber eine strukturierte Planung der Weiterbildungszeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin erfordert 12 Monate Weiterbildungszeit in anerkannten Einrichtungen.
  • Ein Kurs von 160 Stunden in Palliativmedizin ist Pflicht; er kann berufsbegleitend absolviert werden.
  • Die Anerkennung erfolgt durch die Landesärztekammer; Voraussetzung ist eine abgeschlossene Facharztausbildung.

Weiterbildungsordnung speziell für Palliativmediziner

Die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin ist in der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer geregelt und wurde von den Landesärztekammern in ihre Weiterbildungsordnungen übernommen. Kernvoraussetzung ist die Berechtigung zum Führen einer Facharztbezeichnung; die Fachrichtung ist dabei nicht eingeschränkt. Internisten, Allgemeinmediziner, Anästhesisten und Onkologen sind gleichermaßen zur Weiterbildung zugelassen.

Die Weiterbildungszeit von 12 Monaten muss an einer anerkannten Weiterbildungsstätte (Palliativstation oder SAPV-Einrichtung) absolviert werden. Ergänzend ist ein 160-Stunden-Kurs Palliativmedizin nachzuweisen, der theoretische Inhalte wie Symptomkontrolle, Ethik am Lebensende und Kommunikation mit Sterbenden umfasst. Dieser Kurs ist bundesweit bei verschiedenen Anbietern verfügbar und kann in Blöcken berufsbegleitend absolviert werden, was ihn besonders für angestellte Ärzte attraktiv macht.

Worauf Palliativmediziner besonders achten sollten

Wichtig ist, dass die Weiterbildungsstätte ausdrücklich für die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin anerkannt ist. Nicht jede Palliativstation erfüllt diese Voraussetzung; eine Vorabprüfung bei der Landesärztekammer ist sinnvoll. Ärzteversichert empfiehlt, während der Weiterbildungsphase die Berufshaftpflicht zu überprüfen, da die Tätigkeit in der Palliativversorgung spezifische Haftungsrisiken trägt, die von manchen Standardpolicen nicht vollständig abgedeckt werden.

Typische Fehler bei Palliativmedizinern

Ein häufiger Fehler ist der Beginn der Weiterbildungszeit ohne vorherige Überprüfung der Anerkennung der Weiterbildungsstätte. Wer in einer nicht anerkannten Einrichtung tätig ist, kann diese Zeit nicht anrechnen lassen. Auch das Versäumnis, Weiterbildungszeiten lückenlos zu dokumentieren und sich durch den Weiterbildungsermächtigten attestieren zu lassen, führt später zu Nachweisproblemen.

Fazit

Die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin ist für engagierte Ärzte aller Fachrichtungen ein lohnender Weg und sollte mit sorgfältiger Planung der Weiterbildungsstätten und Kursblöcke angegangen werden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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