Ärzte im Ruhestand erhalten aus dem ärztlichen Versorgungswerk eine berufsständische Altersrente, deren Höhe direkt von der Beitragsdauer und der Beitragshöhe über die gesamte ärztliche Berufszeit abhängt.

Ärzte im Ruhestand erhalten aus dem Versorgungswerk typischerweise 2.500 bis 5.000 Euro monatlich, abhängig von den eingezahlten Beiträgen über die gesamte Berufszeit.

Hintergrund

Eine volle Rente aus dem Versorgungswerk setzt in der Regel 45 Beitragsjahre mit Regelpflichtbeitrag voraus. Wer durchgehend den Höchstbeitrag zahlt, kann mit einer Monatsrente von bis zu 5.000 Euro rechnen. Die Rentenanpassung erfolgt nach dem Deckungsgradprinzip; in guten Jahren gibt es Anpassungen von 1 bis 3 Prozent. Anders als die gesetzliche Rentenversicherung ist das ärztliche Versorgungswerk kapitalgedeckt und damit weniger abhängig von der demografischen Entwicklung. Ärzte im Ruhestand mit Versorgungswerksrente unter 1.500 Euro können keine GKV-Pflichtmitgliedschaft als Rentner erhalten und müssen sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern.

Ärzteversichert berät Ärzte im Ruhestand zur optimalen Ergänzung der Versorgungswerksrente durch private Altersvorsorge, um das gewünschte Versorgungsniveau im Ruhestand zu erreichen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, erhalten eine gekürzte Rente. Wer nach Renteneintritt weiterhin ärztlich tätig ist und Beiträge zahlt, kann die Rente aufstocken.

Quellen

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