Ärzte in Teilzeit erhalten aus dem ärztlichen Versorgungswerk eine berufsständische Altersrente, deren Höhe direkt von der Beitragsdauer und der Beitragshöhe über die gesamte ärztliche Berufszeit abhängt.
Ärzte in Teilzeit zahlen anteilig geringere Beiträge ins Versorgungswerk und erhalten entsprechend eine niedrigere Rente – diese kann jedoch durch freiwillige Mehrbeiträge aufgestockt werden.
Hintergrund
Teilzeitbeschäftigte Ärzte zahlen Beiträge proportional zu ihrem tatsächlichen Einkommen. Wer 50 Prozent Teilzeit mit einem Einkommen von 60.000 Euro Jahresbrutto arbeitet, zahlt einen Beitrag, der einer halben Regelpflichtzahlung entspricht. Über die gesamte Beitragszeit entstehen so deutlich geringere Rentenanwartschaften. Die meisten Versorgungswerke ermöglichen freiwillige Mehrbeiträge bis zur Höhe des Regelpflichtbeitrags, um Versorgungslücken zu schließen. Elternzeiten können durch Sonderbeiträge nachversichert werden.
Ärzteversichert berät Ärzte in Teilzeit zur optimalen Ergänzung der Versorgungswerksrente durch private Altersvorsorge, um das gewünschte Versorgungsniveau im Ruhestand zu erreichen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in dauerhafter Teilzeit mit sehr niedrigem Einkommen können bei manchen Versorgungswerken auf den Mindestbeitrag reduzieren, verlieren aber Rentenanwartschaften.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung – Berufsständische Versorgung
- Bundesärztekammer – Versorgungswerke
- Bundesministerium für Gesundheit
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