Ärzte vor dem Ruhestand erhalten aus dem ärztlichen Versorgungswerk eine berufsständische Altersrente, deren Höhe direkt von der Beitragsdauer und der Beitragshöhe über die gesamte ärztliche Berufszeit abhängt.
Ärzte kurz vor dem Ruhestand können ihre Versorgungswerksrente anhand der bis dato eingezahlten Beiträge gut abschätzen – eine persönliche Rentenauskunft beim Versorgungswerk ist meist auf Anfrage erhältlich.
Hintergrund
Fünf Jahre vor dem Rentenantritt lohnt sich eine detaillierte Rentenplanung: Die persönliche Rentenauskunft beim Versorgungswerk zeigt den aktuellen Stand der Anwartschaft. Bei Anwartschaftslücken können in den letzten Jahren vor Renteneintritt freiwillige Mehrbeiträge eingezahlt werden. Eine Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus erhöht die Rente; jedes zusätzliche Beitragsjahr steigert die Monatsrente im Schnitt um 50 bis 200 Euro. Auch die Kombination aus Versorgungswerksrente und eventueller Teilrente (bei eingeschränkter Berufstätigkeit) sollte frühzeitig geplant werden.
Ärzteversichert berät Ärzte vor dem Ruhestand zur optimalen Ergänzung der Versorgungswerksrente durch private Altersvorsorge, um das gewünschte Versorgungsniveau im Ruhestand zu erreichen.
Wann gilt das nicht?
Vorzeitige Verrentung vor der Regelaltersgrenze führt zu Rentenabzügen (meist 0,3–0,5 Prozent pro Monat des Vorziehens). Ärzte in kirchlichen Einrichtungen unterliegen möglicherweise kirchlichen Versorgungswerken.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung – Berufsständische Versorgung
- Bundesärztekammer – Versorgungswerke
- Bundesministerium für Gesundheit
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →