Assistenzärzte erhalten aus dem ärztlichen Versorgungswerk eine berufsständische Altersrente, deren Höhe direkt von der Beitragsdauer und der Beitragshöhe über die gesamte ärztliche Berufszeit abhängt.
Assistenzärzte zahlen seit Beginn ihrer ärztlichen Tätigkeit Beiträge ins Versorgungswerk – oft erst auf reduzierten Beitragssatz, da die Gehälter im Assistenzarzt-Status noch moderat sind.
Hintergrund
Assistenzärzte in der Weiterbildungszeit verdienen zwischen 5.000 und 7.500 Euro brutto monatlich. Die Versorgungswerks-Beiträge werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig getragen, wenn eine entsprechende Vereinbarung besteht. Bei einem Bruttoeinkommen von 60.000 Euro jährlich beträgt der Regelpflichtbeitrag ca. 550 Euro monatlich (alleine). Wer bereits mit 30 Jahren anfängt, Vollbeiträge zu zahlen und dies 35 Jahre lang tut, kann mit einer Versorgungswerksrente von ca. 2.000 bis 3.000 Euro rechnen. Zu Beginn der Karriere empfiehlt sich ein Beratungsgespräch beim Versorgungswerk zur Optimierung der Beitragsstrategie.
Ärzteversichert berät Assistenzärzte zur optimalen Ergänzung der Versorgungswerksrente durch private Altersvorsorge, um das gewünschte Versorgungsniveau im Ruhestand zu erreichen.
Wann gilt das nicht?
Assistenzärzte in anderen EU-Ländern können Beitragszeiten für EU-Rentenansprüche nicht automatisch auf deutsche Versorgungswerke anrechnen lassen.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung – Berufsständische Versorgung
- Bundesärztekammer – Versorgungswerke
- Bundesministerium für Gesundheit
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