Chefärzte erhalten aus dem ärztlichen Versorgungswerk eine berufsständische Altersrente, deren Höhe direkt von der Beitragsdauer und der Beitragshöhe über die gesamte ärztliche Berufszeit abhängt.

Chefärzte zahlen jahrelang den Höchstbeitrag ins Versorgungswerk und können damit die maximale Versorgungswerksrente von 4.000 bis 6.000 Euro monatlich erreichen.

Hintergrund

Als Chefarzt mit einem Jahresbruttoeinkommen über 90.600 Euro (Bemessungsgrenze 2025) zahlt man den Höchstbeitrag von 1.404 Euro monatlich. Nach 20 Jahren auf Chefarztniveau und weiteren 20 Jahren als Arzt in anderen Positionen ergibt sich eine Anwartschaft im oberen Bereich. Zusätzlich haben Chefärzte oft Betriebsrentenansprüche aus dem Klinik-Versorgungswerk oder tariflichen Altersvorsorge. Das Zusammenspiel von Versorgungswerk, Betriebsrente und privater Vorsorge ist bei Chefärzten besonders komplex.

Ärzteversichert berät Chefärzte zur optimalen Ergänzung der Versorgungswerksrente durch private Altersvorsorge, um das gewünschte Versorgungsniveau im Ruhestand zu erreichen.

Wann gilt das nicht?

Chefärzte mit Privatambulanzen (Liquidationsrecht) müssen auch auf diese Einkünfte Versorgungswerks-Beiträge zahlen; manche Versorgungswerke haben dafür Sonderregelungen.

Quellen

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