Fachärzte erhalten aus dem ärztlichen Versorgungswerk eine berufsständische Altersrente, deren Höhe direkt von der Beitragsdauer und der Beitragshöhe über die gesamte ärztliche Berufszeit abhängt.
Niedergelassene Fachärzte können durch jahrzehntelange Vollbeitragszahlung ins Versorgungswerk eine monatliche Altersrente von 3.000 bis 5.000 Euro erwarten.
Hintergrund
Ein Facharzt, der ab dem 35. Lebensjahr bis zur Regelaltersgrenze (67 Jahre) den Regelpflichtbeitrag zahlt, erwirbt über 32 Beitragsjahre eine substanzielle Versorgungswerksrente. Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Versorgungswerk und den jährlichen Rentenpunkten ab. Niedergelassene Fachärzte zahlen den vollen Beitrag selbst (kein Arbeitgeberanteil), profitieren aber von der steuerlichen Absetzbarkeit als Sonderausgaben (bis 29.344 Euro in 2025). Eine ergänzende private Altersvorsorge (z. B. Basis-Rente) ist sinnvoll, da die Versorgungswerksrente oft nicht das volle Einkommensniveau absichert.
Ärzteversichert berät Fachärzte zur optimalen Ergänzung der Versorgungswerksrente durch private Altersvorsorge, um das gewünschte Versorgungsniveau im Ruhestand zu erreichen.
Wann gilt das nicht?
Fachärzte mit Kassenzulassung und zusätzlicher privatärztlicher Tätigkeit zahlen Beiträge auf das Gesamteinkommen aus beiden Quellen, gedeckelt am Regelpflichtbeitrag.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung – Berufsständische Versorgung
- Bundesärztekammer – Versorgungswerke
- Bundesministerium für Gesundheit
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →