niedergelassene Ärzte erhalten aus dem ärztlichen Versorgungswerk eine berufsständische Altersrente, deren Höhe direkt von der Beitragsdauer und der Beitragshöhe über die gesamte ärztliche Berufszeit abhängt.

Niedergelassene Ärzte zahlen den vollen Versorgungswerks-Beitrag selbst und können bei konsequenter Vollbeitragszahlung über 30 bis 40 Jahre eine monatliche Rente von 3.500 bis 5.500 Euro erreichen.

Hintergrund

Niedergelassene Ärzte sind im Gegensatz zu angestellten Ärzten allein für ihren Versorgungswerks-Beitrag verantwortlich (kein Arbeitgeberanteil). Der Höchstbeitrag 2025 beträgt 1.404 Euro monatlich. Über 35 Beitragsjahre mit Höchstbeitrag ergibt sich eine Anwartschaft, die am oberen Ende der Versorgungsskala liegt. Niedergelassene können den Beitrag als Betriebsausgabe absetzen. Bei schwankendem Praxiseinkommen besteht die Möglichkeit, den Beitrag temporär zu reduzieren (Antrag beim Versorgungswerk). Eine Kombination aus Versorgungswerksrente, privater Altersvorsorge und etwaigem Praxiserlös bei Praxisübergabe ergibt das Gesamtversorgungsniveau im Alter.

Ärzteversichert berät niedergelassene Ärzte zur optimalen Ergänzung der Versorgungswerksrente durch private Altersvorsorge, um das gewünschte Versorgungsniveau im Ruhestand zu erreichen.

Wann gilt das nicht?

Niedergelassene in MVZ-Strukturen als angestellte Ärzte zahlen den Beitrag hälftig mit dem MVZ; die Rentenanwartschaft ist dieselbe.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →