Oberärzte erhalten aus dem ärztlichen Versorgungswerk eine berufsständische Altersrente, deren Höhe direkt von der Beitragsdauer und der Beitragshöhe über die gesamte ärztliche Berufszeit abhängt.

Oberärzte zahlen in der Regel den Regelpflichtbeitrag oder einen einkommensabhängigen Beitrag und können damit eine Versorgungswerksrente von 2.000 bis 4.000 Euro monatlich erwarten.

Hintergrund

Als Oberarzt mit einem Jahresbruttoeinkommen von 80.000 bis 120.000 Euro zahlt man in der Regel den vollen Regelpflichtbeitrag oder sogar den Höchstbeitrag. Bei 15 Jahren Oberarztzeit und 10 Jahren Assistenzzeit mit anteiligen Beiträgen ergibt sich nach 25 Beitragsjahren eine substanzielle Anwartschaft. Kliniken zahlen in der Regel hälftig den Versorgungswerks-Beitrag als Arbeitgeberanteil, sofern vertraglich vereinbart. Oberärzte mit Privatliquidation (selten, aber möglich) zahlen auch auf diese Einkünfte Beiträge. Ergänzend empfiehlt sich eine Direktversicherung oder Entgeltumwandlung über den Arbeitgeber.

Ärzteversichert berät Oberärzte zur optimalen Ergänzung der Versorgungswerksrente durch private Altersvorsorge, um das gewünschte Versorgungsniveau im Ruhestand zu erreichen.

Wann gilt das nicht?

Oberärzte, die von einem Bundesland in ein anderes wechseln, müssen prüfen, ob der Versorgungswerksanbieter wechselt; Übertragungsvereinbarungen zwischen Versorgungswerken regeln die Anwartschaftsübertragung.

Quellen

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