Ab 2026 sind Beiträge zur Basisversorgung (Schicht 1) – also Rürup-Rente und Versorgungswerk – zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar. Gleichzeitig steigen die Höchstbeträge für die betriebliche Altersvorsorge (Schicht 2) auf 302 € monatlich steuerfrei. Für niedergelassene und angestellte Ärzte ergeben sich dadurch neue Optimierungsmöglichkeiten in allen drei Schichten.
Hintergrund
Das 3-Schichten-Modell gliedert die Altersvorsorge in Basisversorgung (Schicht 1: gesetzliche Rente, Versorgungswerk, Rürup), Zusatzversorgung (Schicht 2: bAV, Riester) und private Vorsorge (Schicht 3: private Rentenversicherung, ETF-Depot). Durch die steuerlichen Änderungen 2026 wird vor allem Schicht 1 attraktiver: Ärzte mit hohem Grenzsteuersatz profitieren von der vollen Absetzbarkeit besonders stark. In Schicht 2 ermöglicht der höhere Freibetrag zusätzliche Einzahlungen ohne Sozialabgabenbelastung.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die bereits den bisherigen Höchstbetrag in Schicht 1 ausschöpfen, profitieren nur marginal. Bei der Schicht-3-Vorsorge (z. B. ETF-Sparpläne) ändern sich die steuerlichen Rahmenbedingungen 2026 nicht wesentlich.
Ärzteversichert berät Mediziner individuell zur optimalen Gewichtung der drei Schichten unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzesänderungen.
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