Ein ärztliches Versorgungswerk lohnt sich für Ärzte ab dem ersten Pflichtbeitrag, da die Renditequote in der Regel über der der gesetzlichen Rentenversicherung liegt. Je früher die Einzahlungen beginnen, desto stärker wirkt der Zinseszinseffekt auf die spätere Rente.

Hintergrund

Ärztliche Versorgungswerke sind berufsständische Pflichtversorgungen, die als Ersatz für die gesetzliche Rentenversicherung dienen. Die Beiträge orientieren sich am Einkommen und sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Im Vergleich zur gesetzlichen Rente erzielen Versorgungswerke historisch eine höhere Rendite, da sie stärker in Kapitalmärkte investieren. Für einen Facharzt mit 30 Beitragsjahren liegt die erwartbare Monatsrente häufig bei 2.500–4.000 €.

Wann gilt das nicht?

Bei sehr spätem Berufseinstieg (z. B. Quereinsteiger ab 50) bleibt die Beitragsdauer kurz – die Rentenansprüche decken dann den Bedarf oft nicht allein ab. Auch bei einer Teilzeitbeschäftigung mit niedrigen Beiträgen kann die Versorgungswerkrente unter dem Erwartungswert liegen. Eine ergänzende private Vorsorge ist dann unerlässlich.

Ärzteversichert unterstützt Mediziner dabei, die Versorgungswerkrente realistisch einzuschätzen und passende Ergänzungsbausteine zu identifizieren.

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