Altersvorsorge lohnt sich für Ärzte ab dem ersten Gehalt, idealerweise bereits als Assistenzarzt, da der Zinseszinseffekt über 30–40 Jahre die größte Wirkung entfaltet. Wer mit 30 statt mit 40 beginnt, benötigt bei gleicher Zielrente etwa 40 % weniger monatlichen Sparbeitrag.

Hintergrund

Ärzte haben durch das Versorgungswerk zwar eine solide Basisversorgung, doch die Rentenlücke – also die Differenz zwischen letztem Nettoeinkommen und erwartbarer Rente – beträgt für Fachärzte und Niedergelassene typischerweise 1.500–3.000 € monatlich. Diese Lücke lässt sich nur durch frühzeitigen Aufbau einer ergänzenden Vorsorge schließen. Die Kombination aus Versorgungswerk, Rürup-Rente und einem ETF-Sparplan hat sich in der Praxis als effizient erwiesen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit sehr hohen laufenden Verbindlichkeiten (z. B. Praxisfinanzierung) sollten zunächst die Schulden tilgen, bevor sie zusätzliche Vorsorgebeiträge leisten. Auch bei unsicherer Aufenthaltsperspektive in Deutschland kann es sinnvoller sein, zunächst die berufliche Situation zu konsolidieren.

Ärzteversichert erstellt für Mediziner eine individuelle Rentenlückenanalyse und entwickelt einen Vorsorgeplan, der zum jeweiligen Karrierestadium passt.

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