Eine fondsgebundene Rentenversicherung lohnt sich für Ärzte ab einem Anlagehorizont von mindestens 15 Jahren, da sie den Steuervorteil des Halbeinkünfteverfahrens bei Kapitalauszahlung ab 62 Jahren mit der Renditechance von Aktienfonds kombiniert. Im Vergleich zum reinen ETF-Depot kann der steuerliche Vorteil bei hohem Grenzsteuersatz 10.000–30.000 € über die Laufzeit ausmachen.

Hintergrund

Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung werden die Beiträge in Investmentfonds angelegt, während der Versicherungsmantel steuerliche Vorteile bietet: Umschichtungen innerhalb der Police sind steuerfrei, und bei Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr wird nur die Hälfte der Erträge besteuert. Für Ärzte mit einem Grenzsteuersatz von 42 % bedeutet das eine effektive Ertragsbesteuerung von nur 21 %. Die jährlichen Kosten sollten unter 1 % liegen, um den Steuervorteil nicht aufzuzehren.

Wann gilt das nicht?

Bei kurzer Laufzeit (unter 12 Jahren) oder niedrigem Steuersatz im Alter überwiegen die Kosten des Versicherungsmantels gegenüber einem einfachen ETF-Sparplan. Auch bei unflexiblem Bedarf – etwa für eine Praxisinvestition – ist die eingeschränkte Verfügbarkeit ein Nachteil.

Ärzteversichert vergleicht für Mediziner die Nettorendite von fondsgebundener Rentenversicherung und ETF-Depot individuell.

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