Die Berechnung der Rentenlücke lohnt sich für Ärzte spätestens ab dem Facharztabschluss, weil dann das Zieleinkommen realistisch einschätzbar ist und genügend Zeit bleibt, die Lücke systematisch zu schließen. Bei Fachärzten beträgt die typische Rentenlücke zwischen Versorgungswerkrente und letztem Nettoeinkommen 1.500–3.000 € monatlich.

Hintergrund

Die Rentenlücke ergibt sich aus der Differenz zwischen dem gewünschten Nettoeinkommen im Ruhestand (empfohlen: 80 % des letzten Nettos) und der erwartbaren Rente aus Versorgungswerk und ggf. gesetzlicher Rente. Ein niedergelassener Arzt mit 8.000 € Nettoeinkommen und einer Versorgungswerkrente von 3.500 € hat eine monatliche Lücke von rund 2.900 €. Um diese über 25 Jahre zu decken, benötigt er ein Kapital von ca. 700.000 € – oder eine ergänzende Monatsrente in gleicher Höhe.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in der Assistenzarztzeit sollten zunächst einen Notgroschen aufbauen und bestehende Studienschulden tilgen, bevor sie die Rentenlücke detailliert analysieren. Auch bei geplanter Auswanderung kann sich die Berechnungsgrundlage grundlegend ändern.

Ärzteversichert erstellt kostenlose Rentenlückenanalysen für Mediziner und zeigt passende Vorsorgeoptionen auf.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →