Eine Riester-Rente lohnt sich für Ärzte nur in wenigen Fällen, da die meisten Mediziner über das Versorgungswerk von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind und damit keinen direkten Riester-Anspruch haben. Nur angestellte Ärzte mit GRV-Pflichtversicherung oder Ärzte mit kindergeldberechtigten Kindern profitieren von der vollen Zulagenförderung.

Hintergrund

Die Riester-Rente bietet eine Grundzulage von 175 € plus 300 € je Kind pro Jahr. Bei drei Kindern und einem rentenversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis können so jährlich 1.075 € an Zulagen fließen. Zusätzlich ist der Sonderausgabenabzug von bis zu 2.100 € möglich. Für vom Versorgungswerk befreite Ärzte besteht nur über den Ehepartner (mittelbar zulagenberechtigt) ein eingeschränkter Zugang. Die Rendite klassischer Riester-Verträge liegt aufgrund hoher Kosten und Garantiezwang oft unter 2 %.

Wann gilt das nicht?

Niedergelassene Ärzte ohne GRV-Pflicht und ohne Kinder profitieren von der Riester-Rente nicht. Für sie ist die Rürup-Rente mit voller steuerlicher Absetzbarkeit die deutlich bessere Alternative in Schicht 2.

Ärzteversichert prüft den individuellen Riester-Anspruch und empfiehlt bei Bedarf renditestärkere Alternativen.

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