Eine Rürup-Rente lohnt sich für Ärzte ab einem Grenzsteuersatz von 42 %, da die Beiträge seit 2025 zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar sind und so eine sofortige Steuerersparnis von über 40 Cent je eingesetztem Euro erzielt wird. Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 27.566 € für Alleinstehende bzw. 55.132 € für Verheiratete.

Hintergrund

Die Rürup-Rente (Basisrente) ist speziell für Selbstständige und Freiberufler konzipiert und damit ideal für niedergelassene Ärzte. Die Beiträge reduzieren das zu versteuernde Einkommen unmittelbar. Fondsgebundene Rürup-Verträge ermöglichen eine renditestarke Anlage bei voller Steuerförderung. Im Gegensatz zum Versorgungswerk kann die Rürup-Rente mit flexiblen Beiträgen und Sonderzahlungen an die Einkommenssituation angepasst werden. Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente und wird nachgelagert besteuert.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte mit niedrigem Einkommen (unter der Beitragsbemessungsgrenze) oder in der Assistenzarztzeit ist der Steuervorteil geringer. Auch wer maximale Flexibilität benötigt, sollte beachten, dass Rürup-Verträge nicht kündbar und nicht beleihbar sind.

Ärzteversichert berät Mediziner zur optimalen Beitragshöhe und Tarifauswahl bei der Rürup-Rente.

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