Eine systematische Ruhestandsplanung lohnt sich für Ärzte spätestens ab dem 50. Lebensjahr, da in den letzten 15–17 Berufsjahren die Weichen für Praxisabgabe, Vermögensentnahme und steueroptimierte Auszahlung gestellt werden müssen. Je früher die Planung beginnt, desto mehr Gestaltungsspielraum bleibt.
Hintergrund
Die Ruhestandsplanung umfasst weit mehr als die Altersvorsorge: Praxisbewertung und -nachfolge, Umschichtung des Portfolios in risikoärmere Anlagen, Optimierung der Krankenversicherung im Alter und die Wahl zwischen Kapitalentnahme und Verrentung. Niedergelassene Ärzte sollten den Praxiswert als Vermögensbaustein kalkulieren – dieser liegt je nach Fachrichtung bei 50.000–500.000 €. Auch die Frage, ob ein schrittweiser Rückzug (Teilzeit, Jobsharing) oder ein sofortiger Ausstieg geplant ist, beeinflusst die Finanzplanung maßgeblich.
Wann gilt das nicht?
Ärzte unter 40 benötigen noch keine detaillierte Ruhestandsplanung, sollten aber bereits ihre Vorsorgebausteine kennen und eine Rentenlückenanalyse durchführen. Bei geplanter Erwerbstätigkeit über das 67. Lebensjahr hinaus verschiebt sich der Planungsbedarf entsprechend.
Ärzteversichert begleitet Mediziner bei der ganzheitlichen Ruhestandsplanung – von der Rentenlückenanalyse bis zur Praxisnachfolge.
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