Ab 2026 gelten verschärfte Anforderungen an die Abfallentsorgung in Arztpraxen durch die aktualisierte LAGA-Mitteilung 18, die insbesondere die Dokumentationspflichten und die Trennung infektiöser Abfälle neu regelt. Praxisinhaber müssen ihr Entsorgungskonzept überprüfen und ggf. anpassen, um Bußgelder zu vermeiden.
Hintergrund
Die LAGA-Mitteilung 18 klassifiziert medizinische Abfälle in Gruppen (A–E). Neu ist die strengere Nachweispflicht für Abfälle der Gruppe C (infektiös) und die erweiterte Dokumentation für scharfe und spitze Gegenstände (Gruppe B). Praxen müssen einen schriftlichen Abfallentsorgungsplan vorhalten und das Personal jährlich schulen. Die Entsorgungskosten für medizinische Sonderabfälle steigen 2026 voraussichtlich um 5–10 %, da Entsorgungsunternehmen die verschärften Auflagen einpreisen.
Wann gilt das nicht?
Praxen, die ausschließlich nicht-invasive Leistungen erbringen (z. B. reine Beratungspraxen), fallen teilweise unter vereinfachte Regelungen. Dennoch gilt die Dokumentationspflicht für alle Praxen mit Abfällen der Gruppen B und C.
Ärzteversichert informiert Praxisinhaber über versicherungsrelevante Pflichten im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung und dem Praxisbetrieb.
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